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Streamer mit nur etwa 50 Abos soll Rundfunklizenz erwerben

Mittwoch, 23. Jan. 2019 14:42 - [tj]

Ein kleiner Twitch-Streamer mit weniger als 50 Abonnementen soll nach dem Willen der Landesmedienanstalt aus Rheinland Pfalz eine Rundfunklizenz beantragen müssen.

Streamer mit nur etwa 50 Abos soll Rundfunklizenz erwerben

Die Politik hat auf die neuen Begebenheiten zur Abwechslung einmal schnell reagiert und den Entwurf für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag bereits verabschiedet, der Let’s Player von der Verpflichtung befreit, eine Rundfunklizenz zu besitzen. Diese sollen in Zukunft als Teil des Bagatellrundfunks gewertet werden. Streng genommen benötigt derzeit jedoch noch jeder Streamer eine Lizenz, der (a) regelmäßig streamt und (b) mehr als 500 Zuschauer erreichen kann. Damit fällt theoretisch so gut wie jeder Streamer unter diese Regelung, denn 500 potentielle Zuschauer gibt es im Internet immer.

In der Praxis wenden die Landesmedienanstalten diese Regelung jedoch so gut wie nie an, vor allem da bereits ein neuer Gesetzentwurf vorliegt, der nur noch verabschiedet werden muss. Eine Ausnahme bilden sehr bekannte Streamer vom Kaliber eines Gronkh, die aufgrund ihrer Reichweite um eine Lizenz nicht herumkommen. Dass es jetzt jedoch einen kleinen Streamer und YouTuber wie „Der Zinni“ erwischt hat, der bei YouTube nicht einmal 500 Abonnementen aufweisen kann und bei Twitch auf lediglich 6.500 Follower und nur knapp 50 Abos kommt, das überrascht doch sehr.

Warum hat es den Streamer erwischt?

Die Hintergründe für das offizielle Schreiben der Landesmedienanstalt aus Rheinland Pfalz sind entsprechend Teil von Spekulationen. So vermuten einige, dass der Streamer von einer fremden Person bei der Landesmedienanstalt gemeldet wurde. Andere glauben, es liegt ein Fehler vor oder die Landesmedienanstalt habe den Streamer verwechselt.

Wieso auch immer der Streamer aufgefordert wurde eine Rundfunklizenz zu beantragen, die Folgen sind zum Teil durchaus schwerwiegend. Während die Kosten für die Lizenz bei der geringen Reichweite noch verschmerzbar sind, geht die Lizenz mit strengen Anforderungen in Punkto Jugendschutz einher. Und genau diese können für Streamer zum Problem werden, wenn Sie Inhalte von Spielen streamen die erst ab 16 Jahren oder älter freigegeben sind.

Es hat jedoch auch etwas Gutes. Die Aufmerksamkeit die der Streamer angesichts des Schreibens von der Landesmedienanstalt erhält, dürfte die Größte in seiner bisherigen Laufbahn sein. Da sollten doch bestimmt auch einige Abos und Follower abfallen.

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