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Deutsche Vorratsdatenspeicherung soll gegen EU-Recht verstoßen

Donnerstag, 18. Nov. 2021 11:40 - [ar] - Quelle: heise.de

Da die Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten nur bei ernsten Bedrohungen für die nationale Sicherheit erlaubt ist, soll die allgemeine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen.

Deutsche Vorratsdatenspeicherung soll gegen EU-Recht verstoßen

Die aktuellen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland von Telefon- und Internetdaten sind wohl unvereinbar mit dem EU-Recht, wie Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), feststellen musste. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte um eine Überprüfung der derzeitigen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gebeten.

Nach der aktuellen Vorschrift müssen Telekommunikationsanbieter konkrete Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für mindestens vier Wochen speichern. Die Provider sind angehalten, die Informationen bei Verdacht auf illegale Machenschaften herauszugeben.

Der EU-Gutachter konnte zwar einige positive Aspekte und auch Erfolge durch die Verwendung der Vorratsdatenspeicherung seit 2015 erkennen, allerdings dürften bei der Anwendung nach EU-Recht solche Informationen nur selektiv gespeichert werden. Die Daten stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personenbezogener Informationen dar. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten die Provider SpaceNet und Deutsche Telekom geklagt.

Der Gutachter stellte heraus, dass viele nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig und grundrechtswidrig sind. Dies würde nicht nur Deutschland, sondern auch Belgien, Frankreich und Großbritannien betreffen. Lediglich für die Speicherung von IP-Adressen seien Ausnahmen aktuell denkbar.

Ein abschließendes Urteil in dem Fall ist frühstens im Februar 2022 zu erwarten. Der Richter muss den Schlussanträgen des Generalanwalts und dem Gutachter allerdings nicht Folgeleisten und kann auch noch eine andere Position beziehen. Oftmals folgen die Richter aber der vorgezeigten Linie der Experten und Gutachter.

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