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Zitat von freezer Zitat:
Zitat von telepornos bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden | ...und warum schreibst du dann oben Garantie?... Garantie & Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Garantie ist was freiwilliges, wo das "ausschließen" ziemlich behämmert wäre.
Die Gewährleistungspflicht beträgt generell 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden (muss dann aber angegeben sein). Als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen (muss dann aber angegeben sein). |
Garantie hat man lt. Gesetz und EU Recht bei allen Neu Geräten, die man als Neu erwurben hat, nicht beim privat Kauf von gebrauchten.