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Alt 16.02.2004, 16:51   #8 (permalink)
Gast
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Zitat von freezer
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Zitat von discus
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Zitat von freezer
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Zitat von telepornos
bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden
...und warum schreibst du dann oben Garantie?... Garantie & Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Garantie ist was freiwilliges, wo das "ausschließen" ziemlich behämmert wäre.

Die Gewährleistungspflicht beträgt generell 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden (muss dann aber angegeben sein). Als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen (muss dann aber angegeben sein).

Garantie hat man lt. Gesetz und EU Recht bei allen Neu Geräten, die man als Neu erwurben hat, nicht beim privat Kauf von gebrauchten.
Es gibt KEINE Verpflichtung für Garantie!!! Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung!!! Man ist nur zu Gewährleistung verpflichtet (bei Neuware)!!!
...und hört endlich mit dem "EU Recht" Blödsinn auf. Nur weil fast jeder Depp das bei eBay schreibt, bedeutet es noch lange nicht das es auch stimmt.


lesen und verstehen => http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html !!!


argh......
nach alten deutschem recht, hat man einen gesetzlichen und einklagbaren garantie anspruch auf alle neuen artikel, die man in geschäft oder versant gekauft hatte, wenn der wert über 5 DM lag, 1/2 jahr von gesetz, darüber hinaus waren freiwillige leistungen.

garantie war nie eine freiwillige sache gewesen, sondern rechtsanspruch, durch das eu recht hat sich die garantie auf 24 monate verlängert.

bei versteigerungen oder anderen sachen hat man keinen anspruch auf garantie gegen dem auktionator, garantie ist aber oft übertragbar,
wenn also ich einen gebrauchten PC der 3 monate alt ist, privat kaufte so hat dieser noch garantie, diese ansprüche maß man aber nicht gegen den verkäufer, sondern dem hersteller geltet machen.
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