Zitat:
Zitat von discus nach alten deutschem recht, hat man einen gesetzlichen und einklagbaren garantie anspruch auf alle neuen artikel, die man in geschäft oder versant gekauft hatte, wenn der wert über 5 DM lag, 1/2 jahr von gesetz, darüber hinaus waren freiwillige leistungen.
garantie war nie eine freiwillige sache gewesen, sondern rechtsanspruch, durch das eu recht hat sich die garantie auf 24 monate verlängert.
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Was Du beschreibst, ist Gewährleistung, keine Garantie, oder kurz: freezer hat Recht.