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Alt 28.11.2004, 16:25   #5 (permalink)
freezer
Hardware Freak
 
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von Dj Piet
ab dem 1. verkauf oder bei jedem verkauf

im bgb ist nur von der veräußerung die rede aber nicht ob es sich um den aller ersten 2. 3. oder wievielten verkauf auch immer es sich handelt.
Du musst dem Käufer die 2 Jahre Gewährleistung gewähren. Wenn er die Ware weiter verkauft, muss er dem Käufer 2 Jahre Gewährleistung geben, wenn der die dann wieder verkauft, etc.....
Als ursprünglicher Verkäufer bist Du also nur max. 2 Jahre in der Pflicht.

Bei Gebrauchtware kann die auf 1 Jahr reduziert werden und bei privat natürlich komplett ausgeschlossen werden.


Gibts bei dir da gerade einen solchen Fall?
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