Zitat:
Zitat von Dj Piet ab dem 1. verkauf oder bei jedem verkauf
im bgb ist nur von der veräußerung die rede aber nicht ob es sich um den aller ersten 2. 3. oder wievielten verkauf auch immer es sich handelt. |
Du musst dem Käufer die 2 Jahre Gewährleistung gewähren. Wenn er die Ware weiter verkauft, muss er dem Käufer 2 Jahre Gewährleistung geben, wenn der die dann wieder verkauft, etc.....
Als ursprünglicher Verkäufer bist Du also nur max. 2 Jahre in der Pflicht.
Bei Gebrauchtware kann die auf 1 Jahr reduziert werden und bei privat natürlich komplett ausgeschlossen werden.
Gibts bei dir da gerade einen solchen Fall?