hmmm ob "keine Garantie auf Sachmängel" die Gewährleistung-/Sachmängelhaftung wirklich richtig ausschließt?
Geben muss man die zwei Jahre wirklich (wenn nicht ausgeschlossen), egal wie alt das Produkt ist, nur muss nach 6 Monaten der Käufer beweisen, dass die Ware schon bei Kauf eine "Macke" hatte und nun eben komplett defekt ist. So einfach wird es den Käufern also nicht gemacht....
Um was für einen Wert geht es denn?
Das angebliche EU-Recht ist ledigiglich eine EU Richtlinie, also eine Empfehlung an die EU Länder, wie ein Gesetz zum Thema Garantie im Land ausschauen kann.
Ist immer wieder lustig bei eBay zu lesen, dass fast alle sowas ausschließen. |