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Alt 29.11.2004, 18:02   #18 (permalink)
freezer
Hardware Freak
 
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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"Keine Garantie auf Sachmängel" ist da wohl etwas unglücklich gewählt (z.B.: "Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung" wäre da eindeutiger gewesen).
Das sind jetzt wohl juristische Spitzfindigkeiten, ob Du damit was ausgeschlossen hast oder nicht (ich glaube eher nicht, bin aber natürlich kein Jurist.... bzw. eher Hobby-Jurist der ein paar Gesetze kennt ).
Die Gewährleistung bringt ihm aber nicht viel, da Du als Privatperson verkauft hast und er daher von Anfang an in der Beweispflich ist. Auch wenn die Karte schon bei ihm defekt ankommt, müsste er mit einem Gutachten (! eine Bescheinigung vom Computerladen oder so bringt ihm nix) beweisen, dass die nicht beim ihm kaputt ging sondern schon bei dir ne Macke hatte.
Solch ein Gutachten kostet mehrere hundert Euro, so dass er es wohl kaum drauf ankommen läßt.
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