Naja, die Mandanten können auch nur ihr Recht verletzt sehen und sich von einem Anwalt beraten lassen ob dem tatsächlich so ist. Wir wollen hier niemand was unterstellen, aber wenn ein Anwalt trotz besseren Wissens oder trotz Erkennbarkeit zu einer Handlung rät, so hat der Mandant auch Schadensersatzansprüche gegen ihn.
Natürlich gilt dies nicht, wenn der Anwalt zwar richtig berät und auf geringe Erfolgsaussichten hinweist, der Mandant aber auf weitere Handlungen besteht.
Wir wissen ja nicht, wie das dortige Beratungsgespräch abgelaufen ist, daher können wir aus unserem Wissensstand heraus keine Schuldzuweisung machen. Das müssen dann schon die Mandantin und ihr Anwalt unter sich klären, notfalls gerichtlich. |