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Alt 01.12.2004, 12:26   #24 (permalink)
freezer
Hardware Freak
 
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von Catweazle
Hi,

also nach BGB schuldet der Verkäufer dem Käufer einen Artikel mittlerer Art ung Güte frei von Sachmängeln beim Gefahrübergang auf den Käufer
(Gewährleistung)
Jetzt kommt der Knackpunkt:

Wer definiert den Begriff "mittlerer Art und Güte" bei gebrauchten Gegenständen?

Aber bei dem Streitwert wird sich wohl kein Richter Gedanken drum machen, was Dein Erklärungswille bei "keine Haftung für Sachmängel" im Zusammenhang mit einer gebrauchten Karte war.

Etwas anderes ist die Herstellergarantie,
die der Hersteller auf sein Produkt gewährt.

Produkthaftung ist wieder etwas anderes, das ist, wenn der Hersteller dafür geradesteht, dass sein Produkt bei bestimmungsgem. Gebrauch irgendwem irgendwelche Schäden zugefügt hat (gilt imho auch gegenüber einem dritten).

Gruesslies

Weazle
Bei Verkauf von privat ist der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Post- oder Paket-Dienst. Eine ausreichende Verpackung ist natürlich Pflicht (ansonsten haftet man trotzdem).

"mittlerer Art und Güte": Bei einem gebrauchten Produkt muss man Gebrauchsspuren akzeptieren, falls nicht anders angegeben.
So kann ein Buch schonmal die eine oder andere Knick-Ecke haben und darf an einem Computer-Gehäuse schon der eine oder andere kleine Kratzer oder etwas Dreck sein.
Bei einer Grafikkarte kann es eine verknitterte Anleitung oder ein nicht mehr ganz so leiser Lüfter (richtig rattern darf der aber natürlich nicht) sein.

Defekte, die einen ordentlichen Gebrauch verhindern, darf es aber nicht geben.
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