AW: Bei Überweisung Geld zurück holen Diese 2 Wochen gelten nur, wenn Du jemandem die Erlaubnis gegeben hast, von Deinem Konto Geld abzubuchen (Einzugsermaechtigung oder wie sich das schimpft). Wenn derjenige etwas abbucht, kannst Du innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen (wenn derjenige z.B. viel mehr abbucht, als Du ihm erlaubt hast). Bei normalen Ueberweisungen geht das AFAIK nicht.
Ansonsten wuerd ich Dir raten, erstmal die User-Shopbewertungen bei geizhals durchzugehen und nach Verbraucherforen zu schauen, die sich schon mit besagtem Shop auseinandergesetzt haben, um zu schauen, ob du wirlkcih ein Einzelfall bist, oder ob sich das haeuft, und dann gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.
Gruesse, kerri |