Zitat:
Zitat von Darth-Sabber Ob es dir passt oder nicht das spiel hast du nicht gekauft sondern nur ein
Nutzungsrecht erworben.
Das ist ein Vertrag den du mit deinem Akzeptieren zugestimmt hast.
Also ist es rechtens ! |
Nein. Das deutsche Recht schreibt ausdrücklich vor, dass man erworbene Ware wiederverkaufen darf. Kaufverträge, die diesen Sachverhalt ausschließen, befinden sich damit nicht im Einklang mit dem deutschen Recht
Als Quelle kannst du §307 BGB, §903 BGB sowie eine nette Zusammenstellung:
http://www.vzbv.de/mediapics/anlage_..._2006_copy.pdf
konsultieren. Vor allem Kapitel 8.3.3ff lege ich dir dabei ans Herz
Gruß
tele