AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz Das hat nicht mal was mit Spielen ab 18 zutun. Ein Kaufvertrag zwischen einem Erwachsenem und einem Minderjährigen oder zwischen zwei Minderjährigen ist rechtlich erst mal schwebend unwirksam und Bedarf der Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung. Wird auch die nicht erteilt, bleibt er unwirksam und ist somit nichtig. |