@BigBoymann:
Ich denke es gibt hier keinen Grund zu schreien (so werden !!!!!!!!!!!!!!!!! im allgemeinen interpretiert) oder einen anderen User persönlich anzumachen.
Es gibt mehrere Urteile zu diesem Thema
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234
dieses spricht für die Besteller, das folgende jedoch für den Händler
http://www.shopbetreiber-blog.de/200...ise-anfechten/
(ja, ich weis, das letzte ist vom BGH und kann daher als "wichtiger" angesehen werden) trotzdem ist die Lage nicht so einfach wie du es hier darstellst, denn Recht haben und Recht bekommen sind immernoch zwei verschiedene Dinge.