Nach wie vor sehe ich etwas, dass auf der Rückseite eines Mainboards
verklebt wurde als bauliche Änderung an.
Und da Du diesen Umstand - so wie ich es verstanden habe - gegenüber mindfactory erwähnt hast, ist es für mich auch nur verständlich, dass deren Mitarbeiter gemäß einer baulichen Veränderung handeln.
Tele hatte es Dir ja ebenfalls schon gesagt.
Und mit:
Zitat:
Zitat von Benutzername Ja stimmt aber in Eifer des Gefechts sagt man mal was man nicht so immer meint |
läßt sich das Argument eben nicht wegwischen...
Falls Du vergessen hast dieses Verkleben der Halterung bei Deinem Gespräch mit der Rechtsberatung zu erwähnen, ist es auch durchaus verständlich, dass Dein Gesprächspartner von keiner baulichen Veränderung ausgeht, die wiederum Einfluss auf den Garantieanspruch haben könnte.