Wenn Du ein Einzelunternehmen gründest und keinen Eintrag in das Handelsregister vornimmst, darfst Du das Feld des Firmennamens nicht ausfüllen. Du bist in dem Fall immer verpflichtet Deinen vollen Vor- und Nachnamen im Firmennamen mit zu nennen.
Habe damals selbst ewig drüber nach gedacht und dann hat der Beamte bei der Anmeldung den Namen einfach rausgestrichen.
Hier muss nämlich der Name 1:1 mit dem im Handelsregister vermerkten übereinstimmen.
Wo Du viel mehr aufpassen musst ist das Tätigkeitsfeld, welches Du angibst. Hier kann ich nur empfehlen das Tätigkeitsfeld so weit wie möglich zu fassen, so dass Du später keine Tätigkeiten nachmelden musst. Das kostet dann nämlich wieder 20-30€.