Sorry, war ja net böse gemeint.
Aber es gibt eben Unterschiede je nach Beförderer:
Zitat:
Zitat von http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html Verfahren
Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden.
Dabei sind Unterschiede zwischen der Deutschen Post AG oder Kurierdienstleistern zu beachten.
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Leider ist die GDSK eben zollrechtlich zugelassen.
Mit der Post hat es ja funktioniert.
Jetzt fehlt mir nur noch, dass die in Ffm reinsehen und behaupten, es wäre ein Plagiat.