ich hab mir am Fr. ein bluray laufwerk rausgelassen (weil alte laufwerke druch waren), eingebaut und und so zeug, leuft auch ohne probs, jetzt ist die frage, da war ein bluray film bei, wenn diesen jetzt aber versuch abzuspielen bekomm ich einen fehler meldenung, das es probleme hat mit meinem monitor oder sowas ähnliches... (fehler meldung wird angehängt sobalt ich weider zuhause bin)
kann das sein, das er mein dualhead nicht mag? bzw. der primär monitor die von der Bluray-disk ausgebene Auflösung nicht unterstützt?!
den primären (BenQ) farh ich mit DVi und den sekundären mit VGA an.
wenn es wirklich am monitor liegt, das brauch ich dann da für einen bei dem bluray glubschen geht ^^
bei Bluray, HD usw.. kenn ich mich einfach nicht aus
Als Erstes fällt mir ein: Sehr gutes Deutsch und vor allem sehr einfach zu lesendes Posting. Das macht es supereinfach, darauf zu antworten.
Zum Problem: Auch wenn man mangels detaillierter Fehlerbeschreibung nur mutmaßen kann, kann es sein, dass das mit HDCP zusammenhängt. (Danach kann man ja mal Googeln )
Mehr gibt meine Kristallkugel im Moment nicht her.
UnoOC
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wird an hdcp liegen, ein digitaler kopierschutz damit man blurayfilme nicht über den monitorausgang wieder aufnimmt und sie damit kopiert. dieses hdcp wird dein monitor nicht utnerstützen.
DVI Kabel benutzen und gut ist Die 4870 bringt HDCP mit und es kann per DVI (oder HDMI)übertragen werden....Wenn dein Monitor kein DVI/HDMI eingang hat, dann geht es nicht.
Geändert von UnoOC (26.04.2010 um 14:38 Uhr)
Grund: Wenns nicht ganz legal ist, dann lassen wir es lieber weg ;)
Schon seltsam, Besitzer von älteren Monitoren ohne HDCP dürfen also keine Blu-Ray-Filme am PC anschauen. Ehrlich gesagt, halte ich das für rechtlich bedenklich. Die Justiz treibt doch seltsame Blüten.
Nun, ich bin da anderer Meinung.Der Kopierschutz soll ja verhindern, dass Filme kopiert werden. In dem von mir angesprochenem Fall, verhindert er jedoch auch, dass sich jemand einen Film ansieht, nur weil er/sie einen Bildschirm ohne HDCP hat.
Für mich ist Gesetz und (moralisches) Recht nicht unbedingt das Gleiche. Nun gibt es die Verpflichtung des Staatsbürgers sich auch an solche Gesetze zu halten, die zumindest moralisch fragwürdig sind. Ich will hier auch keineswegs den Eindruck erwecken zum Gesetzesbruch aufzurufen, das liegt mir fern. Jedoch gestatte ich mir über die Fragwürdigkeit solcher Regelungen auch "öffentlich nachzudenken".
Dann könnte man es auch als rechtlich..oder moralisch..wie immer du es nun siehst, bedenklich sehen, dass neue Games auf Uralt-Hardware nich laufen...usw...außerdem ist der Prozentsatz an Leuten, die BluRays am PC schauen, wohl eher winzig. Den Löwenanteil machen BluRay-Player und die PS3 aus, danach kommen neuere MM-Laptops.
€: Zumal du auf einer Röhre wohl kaum den Spaß haben wirst, den eine BluRay bieten kann...widescreen..FullHD...eventuell 3D...usw.
OMG
mit unserem alten Auto darf ich auch nicht mehr in die Innenstadt fahren (feinstaubplakette, u. 30 Jahre) .. ist das "rechtlich bedenklich" mich dazu zu zwingen einen neunes TFT Panel ähm ... Auto zu kaufen?