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Zyrano 12.12.2006 21:46

FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Hi-

wäre es nicht gut einen FSK 18 Bereich im Marktplatz zu haben?
Altersnachweis kann man ja an die Forenheads schicken..... sollten ja nicht so viele daran interessiert sein aber ich denke sinnvoll wäre es.

VL 12.12.2006 21:55

AW: FSK 18 Vereich im Marktplatz
 
Wurde schon diskutiert und abgelehnt.

PS: der Titel ist falsch.

Robert 13.12.2006 01:28

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Jo damit begeben wir uns zu sehr aufs Glatteis, denn wie sollen wir ohne Aufwand die Echtheit eines gefaxten Ausweises prüfen etc.

Zyrano 13.12.2006 04:12

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[quote=Robert]Jo damit begeben wir uns zu sehr aufs Glatteis, denn wie sollen wir ohne Aufwand die Echtheit eines gefaxten Ausweises prüfen etc.[/quote]


Wie machen das die 10.000 Händler bei denen man das auch machen kann?

Soooo schwer kanns nicht sein.

UnoOC 13.12.2006 06:45

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[QUOTE=Zyrano]..... sollten ja nicht so viele daran interessiert sein aber ich denke sinnvoll wäre es.[/QUOTE]
Weil es eben nicht so viele sind, halte ich es aus eben diesem Grund für nicht sinnvoll.


UnoOC

EoN 13.12.2006 07:46

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[QUOTE=Zyrano]Wie machen das die 10.000 Händler bei denen man das auch machen kann?

Soooo schwer kanns nicht sein.[/QUOTE]
Sie vergleichen das Foto mit der Person die vor einem steht? ;)
Und genau das kannst Du bei einem gefaxten Ausweis nicht.

FeoS 13.12.2006 08:02

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Mich würde mal interessieren für was der FSK 18 Bereich im Marktplatz sinnvolls ein sollte. Ob die paar Pörnchen den Mehraufwand rechtfertigen... :-)

io.sys 13.12.2006 08:07

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?

FeoS 13.12.2006 08:40

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
lol dass war so gemeint dass der FSK Bereich bleiben soll wo er jetzt grad ist, im nirgendwo....

Zyrano 13.12.2006 08:47

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[quote=EoN]Sie vergleichen das Foto mit der Person die vor einem steht? ;)
Und genau das kannst Du bei einem gefaxten Ausweis nicht.[/quote]

Das machen doch alle Händler so...von a bis xyz...Perso schicken...fertig

FeoS 13.12.2006 09:04

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Ich verstehe aber immer nocht nicht so ganz was dort angeboten werden soll dass die FSK 18 Reglung notwendig macht?

Evtl. liegts an der Uhrzeit und dass ich noch nicht geschlafen habe keine Ahnung....

UnoOC 13.12.2006 09:21

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
... einige wenige Spiele, die FSK 18 sind


UnoOC

FeoS 13.12.2006 11:45

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
okay, argument....aber ob sich der aufwand dafür lohnt... naja ok, müssen die chefs wissen hier... :rolleyes:

VL 13.12.2006 13:29

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Reicht es nicht wenn man es einfach hinschreibt, dass das Spiel ab 18 ist? Solange es nicht indiziert ist sollte es ja nicht so das Problem sein.

UnoOC 13.12.2006 13:42

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Nein, es reicht nicht - als Verkäufer darfst du sowas nur an Leute über 18 verkaufen - wie willst du das gewährleisten?

Im Extremfall wird dann noch gegen die Forenbetreiber vorgegangen, weil diese FSK18-Material (nach StGB § 131 und 184) Minderjährigen zur Verfügung gestellt haben


UnoOC

VL 13.12.2006 13:46

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Stimmt hatte ich vergessen.:|

Master92 13.12.2006 13:50

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
naja, man sollte hald einfach ausweis scannen und gut ist, wenns der verkäufer fordert!
würd ich ma sagen!

UnoOC 13.12.2006 14:03

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Reicht ebenfalls nicht - da kann Hänschen Klein ja den Ausweis von Hans Klein scannen kann.

Eine Möglichkeit wäre das Postident-Verfahren, aber das kostet Extra ( ab 6,Blumenkohl € zu den normalen Paketkosten dazu - also runde 10 €) - dies würde sich für ein FSK18-Spiel oder ne Erwachsenen-DVD wohl nicht lohnen

Darüber hinaus kann nach Auffassung einiger Rechtsverdreher die bloße Nennung eines FSK18- und/oder indizierten Titels schon als Werbung betrachtet (und damit z. B. kostenpflichtig abgemahnt oder bestraft) werden.


UnoOC

Stefan 13.12.2006 14:04

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Wie wärs mit PostIdent? Kann mal meine Mutter fragen, die arbeitet dort ^^

Damit uach ein verstecktes Forum?

UnoOC 13.12.2006 14:11

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[QUOTE=Stefan]Damit uach ein verstecktes Forum?[/QUOTE]
Wie soll die Freischaltung erfolgen? "Lohnt" sich der organisatorische Aufwand überhaupt für die Chefs hier? Oder ist das, ob der zu erwartend geringen Teilnehmerzahl eher unsinnig.

Andererseits würde sich das sicher rumsprechen, wenn es nen FSK18-Bereich gibt - dann hätten wir hier bald nen regen Handel mit DVDs, Videos und ein paar wenigen Spielen.

Vielleicht wäre das ne Idee zur Finanzierung für Robert - nen DVD-Erotik-Shop hier ins Forum zu integrieren. Das eingenommene Geld käme uns dann allen zu Gute (mehr Gewinnspiele, mehr Preise, Werbefreiheit etc.) ;) :lol:


UnoOC

Zyrano 13.12.2006 15:35

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Wieso reicht denn der Perso nicht...... klar kann man den Falschen scannen aber be******en kann man ja immer irgendwie.
Bei den Händlern reicht der Perso ja auch.

mondrian 13.12.2006 15:58

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
:denker:
... vielleicht will Zyrano schon mal etwas an die Zukunft denken, denn der Erwachsenen-Bereich wird ja womöglich immer umfangreicher, wenn nicht nur Pornos, sondern auch sogenannte "Killerspiele" unter die Schmuddeltheke und auf den Index kommen :inflames:

freezer 14.12.2006 12:14

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[QUOTE=Zyrano]Bei den Händlern reicht der Perso ja auch.[/QUOTE]
...aber nur wenn er Lust auf einem Abmahnung hat, denn ansonsten reicht der Scan des Perso [B]definitiv nicht aus[/B].
IdR läuft das über den Scan des Perso + eben der PostIdent, wo man eigenhändig das Paket in Empfang nehmen muss.

NegroManus 30.12.2006 00:55

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Wie wärs wenn man bei FSK 18 Spielen einfach hinschreibt, dass der einen vorher anrufen muss (meist merkt man anner Stimme, ob der 18 is oder nicht... und wenner den Bruder das machen lässt, weiß es wenigstens der und der wird ja wohl so vernünftig sein und das überwachen).

Oder generell nur Selbstabholer...?!

Brauchen wir demnächst auch nen über-12- und über-16-Bescheiningung?

Meiner Meinung nach gehören Sachen wie Pornos hier eh nicht rein und PC-Spiele ab 18 sind eigtl auch keine Hardware :P.
Aber meine güte... das alles gibs auch anderswo!

NegroManus

Robert 30.12.2006 02:35

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
das Problem ist das einige ab 18 Spiele gar nicht erst "angeboten" werden dürfen usw. das müssten wir alles kontrollieren. Ansonsten flattert uns gleich wieder eine Abmahnung ins Haus.

Daher wirds wohl erst mal keinen ab 18 bereich geben.

Zyrano 30.12.2006 08:20

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Wieso verlager ihr eigentlich nicht den Server nach Tukmenistan? Dann könnt ihr machen was ihr wollt.

Andreas 30.12.2006 09:13

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Das hat nicht mal was mit Spielen ab 18 zutun. Ein Kaufvertrag zwischen einem Erwachsenem und einem Minderjährigen oder zwischen zwei Minderjährigen ist rechtlich erst mal schwebend unwirksam und Bedarf der Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung. Wird auch die nicht erteilt, bleibt er unwirksam und ist somit nichtig.

Zyrano 30.12.2006 09:31

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Stimmt nicht ganz....mit 14 ist man eingeschränkt geschäftsfähig....mit 16 nochmal etwas mehr und mit 18 dann halt voll.

nobushde 30.12.2006 09:43

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[quote=Zyrano]Stimmt nicht ganz....mit 14 ist man eingeschränkt geschäftsfähig....mit 16 nochmal etwas mehr und mit 18 dann halt voll.[/quote]

ähm.... nein... mit 7 beschränkt geschäftsfähig und mit 18 voll....

Bad Blade 30.12.2006 11:53

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Hi,
ich würde einen ab 18 Bereich auch sehr gut finden.

Und warum geht das mit einem Personalausweiß nicht? Jeder andere Händler macht es über ihn. Selbst Monition für Pistolen kann man mit einem Fax eines Personalausweises und einen Waffenschein im Internet kaufen. Da wird auch nicht weiter nachgeforscht.

Und wenn jemand einen FSK 18 artikel haben will, schaft er das auch und kann jede denkliche Sperre umgehen. Ich sehe keinen Grund, warum der Perso nicht reichen sollte.

Gruß
Alex

NegroManus 31.12.2006 13:57

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[quote=Bad Blade]
Und warum geht das mit einem Personalausweiß nicht? Jeder andere Händler macht es über ihn. Selbst Monition für Pistolen kann man mit einem Fax eines Personalausweises und einen Waffenschein im Internet kaufen. Da wird auch nicht weiter nachgeforscht.

Und wenn jemand einen FSK 18 artikel haben will, schaft er das auch und kann jede denkliche Sperre umgehen. Ich sehe keinen Grund, warum der Perso nicht reichen sollte.
[/quote]

Ich glaub "Monition" kauft keiner... :-D
Aber man merkt ja immer wieder wie unsicher das ja ist... da braucht man garnicht so unschuldig fragen: "Ja, woher hat der Junge denn seinen Waffen her?"

Sowas ist halt nicht sicher... und eigtl sollte man das per Fax garnicht machen dürfen, finde ich.

Bad Blade 02.01.2007 14:52

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Hi,
in diesem Fall hast du sicher recht, aber ich wollte nur mit diesem Beispiel zeigen, das es nicht illegal sein würde, es per FAX oder so zu regeln.

Ist es eigentlich erlaubt einen FSK18 artikel anzupreisen und dann alles per PN fest zumachen? Da kann man ja prüfen, ob der käufer auch 18 ist

Gruß
Alex

UnoOC 02.01.2007 15:11

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
Ist es nicht --> [URL="http://www.tweakpc.de/forum/marktplatz/36621-marktplatzregeln-bitte-beachten-stand-25-08-a.html"]Marktplatzregeln[/URL]

[QUOTE]Es ist verboten, Raubkopien und USK 18 Material (Filme, Software, etc..) anzubieten bzw. zu suchen.[/QUOTE]


UnoOC

Andreas 02.01.2007 16:32

AW: FSK 18 Bereich im Marktplatz
 
[quote=Zyrano]Stimmt nicht ganz....mit 14 ist man eingeschränkt geschäftsfähig....mit 16 nochmal etwas mehr und mit 18 dann halt voll.[/quote]
Was soll da nicht stimmen? Ich hab mir die Gesetze nicht ausgedacht. Sie sind nunmal so. Eingeschränkt geschäftsfähig heißt halt so viel, daß man als beschrenkt Geschäftsfähiger keine Geschäfte abschließen kann, die zu deinem Nachteil ausfallen.

Im Klartext heißt das also, daß ein beschränkt Geschäftsfähiger nicht mal einen Tausch ohne die Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters tätigen darf, denn das was er bekommt ist zwar zu seinem Vorteil, aber das was er dafür hergibt ist zu seinem Nachteil.

Selbes gild beim Kauf. Die Ware, die ein beschränkt Geschäftsfähiger erwirbt, ist zu seinem Vorteil. Das Geld, daß er dabei ausgibt, ist zu seinem Nachteil.

Ergo ist deine Schlußfolgerung falsch, denn das Gesetz richtet sich genau auf die Zeilgruppe der beschränkt Geschäftsfähigen.


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