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Joerg 11.01.2007 16:38

Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
[b]Amazon: Notebooks für unter 15 Euro[/b]
[size=1]Donnerstag, 11. Jan. 2007 17:38 - [[url=http://www.tweakpc.de/impressum/impressum.htm]jp[/url]][/size]

Bei Amazon gab es vergangene Nacht ganz besondere Schnäppchen: Manche Notebooks waren um 99 Prozent im Preis reduziert. [url=http://www.tweakpc.de/news/10879/amazon-notebooks-fuer-unter-15-euro/]...[mehr][/url]

Pirke 11.01.2007 17:43

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
[QUOTE]Auf eine Lieferung der Ware zum falschen Preis zu pochen, hat allerdings wenig Chancen auf Erfolg. Der Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn Amazon die Produkte versendet.[/QUOTE]
Wenn ich das richig verstanden habe stimmt das nicht ganz, der Vertrag kommt zustande sobald der Verkäufer (in diesem Falle Amazon) eine Bestätigung der Bestellung schickt und nicht nur den Eingang der Bestellung bestätigt.
Ich meine dazu gab es irgendwann mal ein Urteil

DiceMaster 11.01.2007 18:47

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
Ja, das vielleicht, aber sicherlich auch mit dem Punkt "schreibfehler & irrtümer vorbehalten" :D

Dice

Bad Blade 11.01.2007 19:17

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
Hi,
also wenn eine Bestätigung raus gegangen ist mit diesem Preis, so ist dieser auch gültig. Der Satz mit Schreibfehlern usw. gibt es nicht bei bestätigungen. Genau wegen diesem Grund machen viele Unternehmen die Bestätigung noch per Hand. Die Bestätigung ist ja extra für solche Fälle gedacht, und wenn dann alles so extrem im System automatisiert ist, ist das Unternhemen selber Schuld.

So ist die Gesetzeslage

Gruß
Alex

BigBoymann 11.01.2007 20:24

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
Wat für ne Gesetzeslage du Honk!!!!!!!!!!

§119 sowie §120 des BGB sind für diesen Fall ganz klar zuständig!

119 sagt ganz klar, dass wenn ein Irrtum vorliegt ist der Vetrag anfechtbar, bedeutet nichts anderes als, dass der Vertrag von beiden Seiten unter zu Hilfe nahme dieses Paragraphen storniert werden kann.

120 sagt, dass wenn ein Fehler in der Übermittlung vorliegt, ist der Vertrag auch anfechtbar.

Also Alex bevor du was über Gesetze schreibts von denen du keine Ahnung hast, lieber ruhig sein. Brauchst auch bitte nicht mit Diskussionen anfangen, das sind Gesetze des BGB die für jedes Geschäft mit Privatpersonen gelten, und nur solche besitzt Amazon, denn auch Firmen werden bei Amazon ausdrücklich auf das BGB gesetzt.

Wäre ja auch toll, wenn sowas mal passiert, dann hätte ich heute abend aber gleich 10000000000000000000000000000000(auf mehr Nullen hab ich gerade kein Bock) bestellt. Denn für 100€ wird man die immer los.

So schönen Abend noch!

Pirke 11.01.2007 21:15

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
@BigBoymann:
Ich denke es gibt hier keinen Grund zu schreien (so werden !!!!!!!!!!!!!!!!! im allgemeinen interpretiert) oder einen anderen User persönlich anzumachen.

Es gibt mehrere Urteile zu diesem Thema
[url]http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234[/url]
dieses spricht für die Besteller, das folgende jedoch für den Händler
[url]http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/08/bgh-online-handler-konnen-falsche-preise-anfechten/[/url]

(ja, ich weis, das letzte ist vom BGH und kann daher als "wichtiger" angesehen werden) trotzdem ist die Lage nicht so einfach wie du es hier darstellst, denn Recht haben und Recht bekommen sind immernoch zwei verschiedene Dinge.

Bad Blade 11.01.2007 22:36

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
Hi,
danke Pirke für deine Unterstützung.

@BigBoymann
Besuch mal bitte eine E-Commerce Schulung, die über ein Jahr geht. Denn dort wird dir soetwas beigebracht. Wenn der Kunde mit der Stornierung nicht einverstanden ist, geht es vor Gericht. Und es gibt schon mehrere Urteile, wo der Kunde geschützt worden ist.( Natürlich gibt es auch andere Urteile) Da nunmal eine Bestätigung des Preises eine Bestätigung ist. Da ist es ganz egal ob diese elektronisch oder per hand getätigt worden ist.

Die eigentliche Frage ist nur, ob es wirklich eine Bestätigung ist, die abgeschickt worden ist. ( Die Bestätigung vom Händler gilt auch als zweite Willenserklärung) oder wie es eigentlich überlich ist nur eine Auftragsbestätigung. Dies ist nur die Bestätigung der 1. Willenserklärung des Kunden.

Gruß
Alex

chrisr15 12.01.2007 02:35

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
@BigBoyman

Bin zwar kein Jurist, aber aus 2 Paragraphen kannst ned alles entscheiden (Wobei der 120er gar ned zutrifft).

tele 12.01.2007 07:29

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
@BigBoymann

Egal was du von dargestelten Beiträgen hälst, einen deratigen Umgangston bin ich nicht gewillt zu tolerieren. Sowas kann bei Mehrfachanwendung schnell mal in Forenurlaub enden.

Gruß

tele

BigBoymann 12.01.2007 14:43

AW: Amazon: Notebooks für unter 15 Euro
 
Sorry für die Ausdrucksweise, war nicht bös gemeint! :-)

Aber mir ists chon klar, dass man nicht alleine aus diesen beiden Paragraphen alles ableiten kann, dass es hierzu verschiedene Urteile gibt ist mir schon klar. Bin auch aus ähnlicher Fachrichtung.

Aber es ist nunmal so, dass in den verschiedenen Urteilen die zweifelsohne getroffen sind, auch verschiedene Sachverhalte vorlagen. Auch, dass wenn eine Bestätigung geschickt wird diese ersteinmal gillt ist klar. Aber, es kommt, zumindest laut BGH (habs heute auf der Arbeit nochmal in Haufe nachgeschlagen) darauf an ob es ersichtlich falsch ist, oder ob es versteckt ist. Bei 12€ für einen Laptop gehe ich doch sehr stark davon aus, dass dies ein für jeder Mann ersichtlicher Fehler ist, auch weil es nicht mit Unmengen von werbeaktionen oder einer besonders bunten Seite ausgeschmückt war. Wenn jetzt bei 1530€ Normal Preis ein Zahlendreher drin ist, so das da steht 1350€, dann sieht die Sache anders aus, keine Frage.
Dann bleibt aber zu klären, ob nicht doch die BGB §119 in Betracht kommen, selbst wenn diese nicht zur Anwendung kommen gibt es noch Urteile (nicht vom BHG) die es erlauben diese Angebote unter bestimmten Voraussetzungen ( wie etwa durch das Verkaufen enstehenden Konkurs, oder Pleite) zurückzuziehen.



Ganz am Rande der gesetzlichen Situation, wenn ich mich recht entsinne, geht Amazon den Vertrag auch erst ein, durch die Bezahlung der Ware.

Vieleicht gelten die 14Tage Rückgaberecht auch durch den Umkehrschluss für Amazon, so dass Amazon 14 Tage Rücktrittsrecht haben. Wäre aber nur noch eine weitere Idee, bin mir da noch nicht wirklich sicher. Habe jetzt auch keine Lust mit die AGB`s durchzuforsten.

Wie oben schon gesagt, entschuldige ich mich nochmal für meine Ausdrucksweise, war aber nicht bös gemeint.

mfg
Boymann


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