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Pixelfehler 09.08.2013 15:49

Verhaltensfrage nach "missglückter" OP
 
Hallo,
ich würde im letzten Jahr in den Kieferhöhlen behandelt zur operativen Entfernung einer Zyste.
Hierfür wurde die Nasenscheidewand begradigt.
Leider ist die Zyste noch immer da/ schon wieder.... und es besteht der [B]Verdacht[/B], dass diese damals vergessen wurde zu entfernen. (gab mehrere Komplikationen etc.)

Falls von einem anderen Arzt festgestellt wird, dass es sich um die selbe Zyste handelt, wie wäre das weitere vorgehen im Bezug auf das behandelnde Krankenhaus? Schmerzensgeld? OP-Kosten etc ?

Ich hoffe das natürlich auch die Krankenkasse ein Interesse hat sich da einzuschalten, war ja nicht gerade günstig die Behandlung.

Vielleicht kann ja schonmal jemand etwas dazu sagen, meinen Termin zur Überprüfung habe ich leider erst im September bei einem anderen HNO

Danke für eure Hilfe

UnoOC 09.08.2013 16:50

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Mal als medizinischer Laie gefragt: Wie will man feststellen, dass es die selbe Zyste ist?

Eine verbindliche Auskunft wird wohl nur ein auf dieses Gebiet spezialisierter Anwalt geben können - alles andere sind Mutmaßungen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass es sehr schwierig ist, ein vermeintliches Fehlverhalten zu beweisen und dann auch vor Gericht entsprechend Recht zu bekommen (mal von offensichtlichen Fehlern abgesehen).


UnoOC

Pixelfehler 09.08.2013 17:19

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Danke erstmal für die Information.

Verdacht 1: Im sehr sehr ausführlichen OP Bericht (steht wirklich jeder Stich und Faden, vermutlich auch zwecks der Abrechnung drin.... wird kein Wort verloren über die Entfernung der Zyste. Habe ich von meinem Hausarzt und einem befreundeten Mediziner aus dem "lateinischen Fachblabla" übersetzen lassen.

Verdacht 2: Wäre das CT vor der OP und das CT2 vor ca. einer Woche. Falls diese genaue Deckungsgleich sind wäre das womöglich ein weiterer Anhaltspunkt.


Was wäre denn, wenn der HNO nun sagt es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich um genau die selbe Zyste handelt und diese nicht entfernt wurde ?

vVvilma 09.08.2013 17:52

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Hast du vielleicht anderweitig Schaden genommen bei dem Eingriff?
Schermerzensgeld für "vielleicht ist das nicht optimal gelaufen"?
Das sollte man sich doch 2 mal überlegen wegen welcher Sachen man solch einen Fehdehandschuh aufhebt!

Selbst wenn es die gleiche ist... scheinbar liegt dir ja was an der Entfernung des Objekts weshalb du einen Arzt um einen nicht notwendigen Eingriff (ohne es zu wissen, aber alles deutet ja darauf hin) aufsuchst und bittest.

Pixelfehler 09.08.2013 18:07

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
verstehe jetzt nicht ganz was du damit sagen willst...

Fakten: Symptome - Befund: Zyste in der Kieferhöhle. So war es damals. Mir wurde vom Krankenhaus geraten diese auch definitiv zu entfernen! Geht hier also nicht um eine sinnlose OP ?

Um diese zu entfernen, musste die Nasenscheidewand begradigt und diverse andere Knochen/ Knorpel aufgebohrt werden.


Und nun liegt der Verdacht nahe, dass außer den "Vorarbeiten" die eigentliche Arbeit ( Entfernung der Zyste) Vergessen wurde.



Geht hier also nicht um einen "nicht notwendigen" Eingriff wie du das hier nennst...

Uwe64LE 09.08.2013 22:44

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Ist natürlich schwierig, sowas als Laie zu beurteilen- aber oft ist es so, dass man die zu entfernenden Teile nicht hundertprozentig erwischt. Der Arzt schaut natürlich auch, dass er so wenig wie möglich gesundes Gewebe mit entfernt.
Außerdem könnte die Zyste ja nur der Auswuchs, also sozusagen das Ergebnis, aber eben nicht die eigentliche Ursache sein.
Deswegen halte ich es für möglich, dass die Zyste einfach wieder gewachsen ist.

In deinem Fall würde ich mich rechtlich erstmal absichern, sonst hast du- wenn es ganz dumm läuft- noch eine Verleumdungsklage vom Arzt am Hals.

Kosten sind dir nicht entstanden. Die OP trägt deine Kasse und "Verdienstausfall" hast du ja auch nicht, da dein AG mit Lohnfortzahlung in der Pflicht ist.

Bliebe also nur Schmerzensgeld, falls du nachweisen kannst, dass die zweite OP "umsonst" war. Dafür gibt es in Deutschland aber Tabellen, die das auf Heller und Pfennig festlegen- da wirst du nicht reich.

Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten: wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, informiere diese und lass dich von einem Spezialanwalt beraten. Wenn nicht, lass die Finger davon.
Die Kosten für einen Rechtsstreit übersteigen bei weitem ein Schmerzensgeld, von dem ungewiß ist, ob du es überhaupt erhältst.

sp 10.08.2013 23:56

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Sehe es wie Uwe, selber mal ein OP mit fragwürdigem Ausgang gehabt. Der Facharzt meint damals das ich es mir sehr gut überlegen sollte.

Pixelfehler 11.08.2013 10:49

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Alles klar, danke erstmal für die Antworten.

Ausgiebiger Rechtschutz besteht.

Werde jetzt erstmal die Untersuchung beim HNO abwarten, vielleicht sagt dieser ja auch es ist einfach nachgewachsen und die Sache hat sich erledigt.

Ansonsten wird erstmal die Krankenkasse die Sache in die Hand nehmen.

swatcher1 11.08.2013 16:34

AW: Rechtsfrage nach "missglückter" OP
 
Ich habe einen ähnlichen Fall bzgl. Rechtsfragen & OP, hier bei meiner Mutter.
Die lag letztes Jahr im KH wegen akuter Gallenblasenentzündung und es wurde dort versäumt auf Thrombose/Embolien zu checken, was dann eine Lungenembolie auslöste. :-(

Überlebt hat sie es - aber mit dauerhafter Lungenschädigung.
Das Krasseste: Der Arzt hat behauptet meine Mutter hätte bei der Aufnahme / Anamnese gelogen, sie hätte verschwiegen, dass Sie wenige Wochen zuvor eine OP hatte und Thrombose-gefährdet ist (hatte vor 20 Jahren schon eine, liegt in der Familie). Aber: Sie HAT diese Angaben in Beisein 2er Zeugen gemacht!

Ich konnte Sie nun überzeugen dass bei der Krankenkasse bzw. MDK prüfen zu lassen.
Nun warten wir gespannt darauf, wie lange das alles so dauert und was daraus wird... -.-

Uwe64LE 11.08.2013 17:35

AW: Verhaltensfrage nach "missglückter" OP
 
Das würde ich allerdings nicht als ähnlichen Fall einstufen.
Hier sehe ich doch eher den Verdacht auf ärztliches Fehlverhalten-
und wenn der Arzt auch noch anfängt zu lügen, ist er sich wohl durchaus der Gefahr bewusst.

In deinem Fall würde ich auch ohne entsprechende Versicherung das Geld für eine Erstberatung investieren und von einem Fachanwalt das Gutachten bzw. Ergebnis vom MDK überprüfen lassen.
Hoffentlich sind die beiden Zeugen standhaft und stehen deiner Mutter bei.

*edit*
Hab den Titel mal angepasst, um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen ...

swatcher1 11.08.2013 17:48

AW: Verhaltensfrage nach "missglückter" OP
 
Jopp - wir warten nun das Gutachten der MDK ab; wenn dies einen [groben] Verhandlungsfehler nachweist und wir sowas schriftlich haben gehts eh zum Fachanwalt auch ohne Rechtschutzversicherung. Wir hoffen, dass das schnell geht... :-/

Danke fürs anpassen und sorry fürs "kapern" - sah ja in sich als "fertig" aus der Thread, hoffe das anhängen war daher ok.

Horsti 10.02.2017 15:37

AW: Verhaltensfrage nach "missglückter" OP
 
Als erstes würde ich prüfen (Gutachter) lassen ob dem so ist. Aber ich sage dir gleich zu klagen bringt nicht wirklich viel im medizinischen Bereich. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Als Patient wird man meist den Kürzeren ziehen.

wölfchen 10.02.2017 17:57

AW: Verhaltensfrage nach "missglückter" OP
 
Nach 3,5 Jahren wird ihm deine Antwort sicherlich äußerst hilfreich sein.
Glückwunsch zum erwerb der goldenen Totengräber Schaufel

swatcher1 11.02.2017 01:20

AW: Verhaltensfrage nach "missglückter" OP
 
Traurigerweise ist es noch immer aktuell... und Gutachten liegen inzwischen 4 vor - 2 positive und 2 negative... -.-


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