Computer Hardware Forum - TweakPC

Computer Hardware Forum - TweakPC (https://www.tweakpc.de/forum/)
-   Sport, Freizeit und Hobby (https://www.tweakpc.de/forum/sport-freizeit-und-hobby/)
-   -   Jochen Schweizer Gutschein (https://www.tweakpc.de/forum/sport-freizeit-und-hobby/74686-jochen-schweizer-gutschein.html)

borsti 21.01.2010 16:11

Jochen Schweizer Gutschein
 
Ahoi!

Ich lasse mich auch mal wieder sehen, aber auch nur weil ich was will :iosys:


Folgendes:
Ich habe einmal einen Jochen Schweizer Gutschein für ein Bungee Jumping Event geschenkt bekommen. Allerdings wurde mir davon aus gesundheitlichen Gründen abgeraten.

Also den Anweisungen der Servicetante (der kostenpflichtigen Hotline:rolleyes:) entsprechend ärztliches Attest beschafft und um Storno gebeten.

Jetzt erzählt mir der Mensch aber das sei garnicht möglich.
Großes Tennis!

[spoiler=mail]
Antwort ([B]Jochen[/B]) - 21/01/2010 11:32
Guten Tag [B]borsti[/B],

danke für Ihre Email.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Stornierung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Wir geben unseren Kunden mit einem Attest die Möglichkeit, einen Umtausch oder eine Verlängerung kostenfrei vorzunehmen.

Wir möchten Ihnen anbieten, Ihren Gutschein in einen Wertgutschein umzutauschen. Dieser ist 3 Jahre lang gültig und kann für alle unsere Erlebnisse eingelöst werden. Auch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gutschein zu verschenken oder zu verkaufen. Unsere Gutscheine sind frei übertragbar, auch wenn ein Name in dem Gutschein stehen sollte.

Viele Grüße aus München

[/spoiler]

1. Wie kundenfreundlich ist das denn?
2. Ist das rechtlich überhaupt korrekt?

Hoffe jemand kennt sich aus!
Vielen Dank, borsti

Fakk-asrock 21.01.2010 16:51

AW: Jochen Schweizer Gutschein
 
hast doch erst in 2 tagen geburtstag :P

naja also eine rücknahmepflicht aufgrund körperlicher nichtdurchführbargkeit habe ich noch nicht gesehen, wenn dann würde man sowas aus kulanz erwarten.

Pilzkopf 21.01.2010 16:52

AW: Jochen Schweizer Gutschein
 
Ich behaupte mal das ist rechtlich korrekt.

Schenkt dir deine Freundin einen Gutschein über Wert X, so wird dir vermutlich kein Laden der Welt diesen Wert wieder in Bar herausgeben.

In diesem Fall kaufte der Kunde eine Dienstleistung (BungeeJumping) zu einem noch nicht festgelegtem Zeitpunkt. Das sie dir nun einen Gutschein für JochenSchweizer generell bieten, ist nichtmal Pflicht, grade wenn der Kauf schon eine Zeit zurückliegt.

Die wollen natürlich kein Geld rausrücken, warum auch? Ja, es wäre Kundenfreundlich. Aber es ist keine Pflicht.

Also, besorg dir nen generellen Wertgutschein und versuch den so teuer wie möglich an den Mann zu bringen.

Grüße, Olli

Uwe64LE 21.01.2010 17:57

AW: Jochen Schweizer Gutschein
 
Die haben dir doch einen Umtausch angeboten. Da gibt es auch Gutscheine für Restaurants, Jeepfahren, Rafting usw.
Findest du da nix, was dich interessieren würde?

borsti 21.01.2010 21:56

AW: Jochen Schweizer Gutschein
 
Jein.

Bungee war in Rostock, sprich in meiner Nähe. Das einzige Interesante und auch etwa gleichpreisig ist fast 400km weg.
Differenzen werden nämlich auch nicht erstattet! Saftladen...

MfG

Mr_Eyeballz 21.01.2010 22:04

AW: Jochen Schweizer Gutschein
 
Rechtlich wird das alles in trockenen Tüchern sein.

Aber danke für den Thread, also nix Fallschirmspringen über Jochen Schweizer :D


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:14 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.10 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
SEO by vBSEO 3.5.2 ©2010, Crawlability, Inc.