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Tweak-IT 20.12.2010 11:51

Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
Hallo TPCler,

ich habe folgenden Fall hier:

Eine Bekannte hat einen Komplett-PC gekauft welcher aber leider nicht anspringt.

Er wurde so geliefert ist also fabrikneu.

Es könnte eine Kleinigkeit sein wie z.B. lockere Grafikkarte oder Speicher dafür müsste ich allerdings den PC öffnen.

Das Gehäuse ist nicht versiegelt.

Auf telefonische Rückfrage beim Hersteller sagte man mir das ich den PC öffnen darf da es gänige Rechtslage wäre das Kunden dies dürfen.

Garantieansprüche würde ich dadurch keine verlieren.

Entspricht das den Tatsachen?

Gibt es Urteile darüber?

Wer kennt sich damit aus?

Ach ja es gibt Knubbels zu verdienen :-)

Danke im Vorraus Tweak-IT

swatcher1 20.12.2010 13:09

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
Ein PC ist ein modulares System; es darf in seinem Rahmen bei fachgerechter Durchführung Auf-/Umgerüstet werden.

Ein Öffnen stellt also keinerlei Einschränkung der Garantie dar.

Lediglich grob unsachgemäße Behandlung (was mitm Schraubendreher machen wollen und aufs Board abrutschen... z.B. ;-) ) wären natürlich nicht von einer Garantie/Gewährleistung gedeckt.

greetz

Tweak-IT 20.12.2010 13:28

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
Danke dir für die Antwort dann werd ich ihn mir heute Abend mal anschauen.

Exit 22.12.2010 12:08

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
[quote=swatcher1;708737]Ein PC ist ein modulares System; es darf in seinem Rahmen bei fachgerechter Durchführung Auf-/Umgerüstet werden.

Ein Öffnen stellt also keinerlei Einschränkung der Garantie dar.

Lediglich grob unsachgemäße Behandlung (was mitm Schraubendreher machen wollen und aufs Board abrutschen... z.B. ;-) ) wären natürlich nicht von einer Garantie/Gewährleistung gedeckt.

greetz[/quote]

Nein - 100% stimmt das so nicht. Grundsätzlich gilt das erste Jahr Garantie und das 2. Jahr Gewährleistung auf alle Teile.

Aber wenn der Hersteller/Verkäufer Zusatzgarantien von 3 oder gar 5 Jahre gibt, muss man ins Kleingedruckte schauen. Das sind Spezialangebote, welche durchaus mit dem Siegel zusammen hängen können.

freezer 22.12.2010 15:05

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
[quote=Exit;709161]Nein - 100% stimmt das so nicht. Grundsätzlich gilt das erste Jahr Garantie und das 2. Jahr Gewährleistung auf alle Teile. [/quote]
*hust* grundsätzlich gibt es "Garantie" schonmal nicht. Ist noch immer freiwillig, auch wenn die hier bei uns zum "guten Ton" gehört.
Vom Gesetz her bei Neukauf von gewerblichen Verkäufer: 2 Jahre Gewährleistung, wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer bei defekten beweisen müsste, dass der Defekt nicht schon vorher war. Nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr, so dass der Käufer beweisen müsste, dass der Mangel schon vorher bestand.

Ich würde den vorsichtig öffnen und erstmal nur durch Inaugenscheinnahme prüfen. Korrekten Sitz von Speicher & Karten kann man auch noch einfach prüfen. Spätestens wenn der Kühlerabgenommen wird würde ich aufhören, weil das im Zweifelsfall Probleme geben kann.

Uwe64LE 22.12.2010 17:56

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
Jetzt wurde schon viel Wahres geschrieben, aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ganz plausibel.

Zunächst einmal muss man die Begriffe Gewährleistung (besser Mängelhaftung) und Garantie erst mal strikt trennen- wie das freezer schon angedeutet hat.
Allgemein kann man sagen, dass bei Gewährleistung der Händler der Ansprechpartner ist und bei Garantiefragen der Hersteller (wobei es verwirrenderweise auch Händler gibt, die selbst noch freiwillig eine Garantie anbieten).

Das worauf sich immer "alle" Kunden berufen und per Gesetz eindeutig geregelt ist, ist die Mängelhaftung.
Hierbei handelt es sich aber nur um Aussagen, die sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes beziehen. Die Sache (hier der Computer) muss beim Abschluss des Kaufvertrages frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.
Auf deutsch: der Händler muss dir einen einwandfrei funktionierenden PC verkaufen (der bis zu diesem Zeitpunkt sein Eigentum ist- also z.B. keine Hehlerware).
Um den Kunden zu schützen, geht man per Gesetz davon aus, dass bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, der PC bei Übergabe schon sachmängelbehaftet war- es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen.
Danach liegt die Beweislast beim Käufer.
Wohlgemerkt nur für Mängel bei Übergabe.

Geht der PC dann irgendwann später kaputt, greift die Garantie. Die ist aber in Art und Umfang freiwillig und bei vielen Herstellern unterschiedlich geregelt.
Von Bring-In bis 24/7 Vor-Ort ist da alles möglich, ebenfalls von "gar nicht" (ist mir aber in Deutschland nicht bekannt) über 6 Monate bis "lebenslang" (wobei das in D auch schon wieder strittig ist).

Was heißt das nun in deinem konkreten Fall?
Am Gehäuse sind keine Siegel? Mach es einfach auf. Schau vorsichtig nach, nimm die GraKa und den RAM mal raus und steck sie vorsichtig wieder rein, überprüf mal alle Kabel auf festen Sitz und wenn du keinen Fehler findest, kontaktiere den Händler.
In der Regel kommt es dann zu einer sogenannten Nacherfüllung (Nachbesserung/Reparatur) und im Falle des Mißerfolges zum Umtausch oder zum Rücktritt.
Unter Umständen (Fernabsatzgesetz) kannst du auch vom Vertrag zurücktreten- üblich sind 14 Tage, es gibt aber auch Händler mit 28 oder 30 Tagen.

Falls du doch auf irgendwelche Siegel stößt, solltest du nachsehen, ob du eine Garantiekarte oder ähnliches findest und ob du dadurch evtl. eine zusätzlich bestehende Garantie zunichte machst.
An der Stelle würde ich nicht weiter suchen, sondern im Rahmen der Mängelhaftung die Kiste dem Händler übergeben.

Alles klar? ;-)

Exit 22.12.2010 21:53

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
[quote=Uwe64LE;709225]
Alles klar? ;-)[/quote]

Nein jetzt nicht mehr - denn freezer behauptet es gibt keine Garantie - und Du nimmst das Wort nun permanent in den Mund (in die Tippfinger ;-))

Was stimmt denn da nun?

Legion of the Damned 22.12.2010 21:57

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
Gesetzlich gibts eben nur die Gewährleistung, aber in Deutschland geben vieler Hersteller eben auch Garantie auf ihre Produkte.
Aber Vorsicht, 30 Jahre Garantie kann sich auch nur auf ein Bauteil des Produkts beschränken und muss nicht für das komplette gelten.
Kleingedrucktes lesen!

Tweak-IT 23.12.2010 12:09

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
Falls es interessiert der PC geht zurück schade der hätte für Weihnachten fertig sein müssen ;-)

Ist die GraKa draußen bootet er normal.

Weiß der Geier was die Leute dort gebastelt haben darum müssen die sich jetzt kümmern.

Vielen Dank für die rege Teilnahme und Infos :-)

freezer 23.12.2010 13:20

AW: Frage: Rechtslage bei Komplett PCs und öffnen des Gehäuses
 
[quote=Exit;709263]Nein jetzt nicht mehr - denn freezer behauptet es gibt keine Garantie ...[/quote]
Das habe ich so nicht geschrieben, sondern mich lediglich auf das "grundsätzlich" bezogen. ;)


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