Zitat:
Zitat von Patpat [...]und einen PC , bei dem die Garantie erloschen wäre. Ich will also den Computer nach möglichkei nicht öfffnen und dran rumbasteln, aufgrund der Garantie, die beim modifizieren des Computers erlöschen würde. |
Nette Idee - aber schon lange kassiert.
Ein PC ist ein modulares System und darf, "fachmännisch ausgeführt", geöffnet und im Sinne des Anwenders modifiziert werden - die Gewährleistung wird hiervon nicht beeinflusst.
Die Garantie hingegen, die der Hersteller freiwillig geben kann, mag davon betroffen sein.
z.B. kein Gewährleistungsverlust wäre gegeben
- beim Einstecken von Erweiterungskarten in vorhandene, leere Slots
- beim Einstecken von zusätzlichem RAM in vorhandene, leere Slots
- beim Einbau von zusätzlichen Speicherlaufwerken, z.B. Festplatten
Alle diese Tätigkeiten setzen ein Öffnen des Systems voraus und darf vom Hersteller nicht explizit verboten oder mit Garantieverlust belegt werden. ^^
Anders sieht die Sache natürlich aus wenn bei der Modifikation eine nachweisbare Beschädigung statt findet - Karten nicht gerade in Slots einführen was in Beschädigung des Boards endet oder mit nem Schrabenzieher irgendwo abrutschen kann natürlich nicht als Garantie geltend gemacht werden.
Unabhängig von all dem: sicherlich kann man das Siegel auch so lösen ohne es zu beschädigen und die "Modifikation" im Gewährleistungsfall entfernen... *hüstel*
greetz