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Alt 15.02.2004, 13:17   #1 (permalink)
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tele hat eine strahlende Zukunft
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war der verkäufer so schlau und hat das jahr garantie ausgeschlossen? wenn nciht sofort zurück
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Alt 15.02.2004, 13:56   #2 (permalink)
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von telepornos
war der verkäufer so schlau und hat das jahr garantie ausgeschlossen? wenn nciht sofort zurück
... wieso etwas ausschließen, was eh freiwillig ist?
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Alt 15.02.2004, 15:35   #3 (permalink)
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tele hat eine strahlende Zukunft
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bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden
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Alt 15.02.2004, 18:36   #4 (permalink)
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von telepornos
bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden
...und warum schreibst du dann oben Garantie?... Garantie & Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Garantie ist was freiwilliges, wo das "ausschließen" ziemlich behämmert wäre.

Die Gewährleistungspflicht beträgt generell 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden (muss dann aber angegeben sein). Als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen (muss dann aber angegeben sein).
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Alt 15.02.2004, 18:56   #5 (permalink)
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tele hat eine strahlende Zukunft
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ui sorry mir war der unterschied zwischen Garantie und gewährleistung nicht ganz klar - ich meinte Gewährleistung
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Alt 16.02.2004, 01:11   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von freezer
Zitat:
Zitat von telepornos
bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden
...und warum schreibst du dann oben Garantie?... Garantie & Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Garantie ist was freiwilliges, wo das "ausschließen" ziemlich behämmert wäre.

Die Gewährleistungspflicht beträgt generell 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden (muss dann aber angegeben sein). Als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen (muss dann aber angegeben sein).

Garantie hat man lt. Gesetz und EU Recht bei allen Neu Geräten, die man als Neu erwurben hat, nicht beim privat Kauf von gebrauchten.
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Alt 16.02.2004, 09:19   #7 (permalink)
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von discus
Zitat:
Zitat von freezer
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Zitat von telepornos
bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden
...und warum schreibst du dann oben Garantie?... Garantie & Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Garantie ist was freiwilliges, wo das "ausschließen" ziemlich behämmert wäre.

Die Gewährleistungspflicht beträgt generell 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden (muss dann aber angegeben sein). Als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen (muss dann aber angegeben sein).

Garantie hat man lt. Gesetz und EU Recht bei allen Neu Geräten, die man als Neu erwurben hat, nicht beim privat Kauf von gebrauchten.
Es gibt KEINE Verpflichtung für Garantie!!! Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung!!! Man ist nur zu Gewährleistung verpflichtet (bei Neuware)!!!
...und hört endlich mit dem "EU Recht" Blödsinn auf. Nur weil fast jeder Depp das bei eBay schreibt, bedeutet es noch lange nicht das es auch stimmt.


lesen und verstehen => http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html !!!


argh......
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Alt 16.02.2004, 16:51   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von freezer
Zitat:
Zitat von discus
Zitat:
Zitat von freezer
Zitat:
Zitat von telepornos
bei privatverkäufen, wenn nicht explizit ausgeschlossen, muss nahc neuem EU Recht ein Jahr Gewährleistung geboten werden
...und warum schreibst du dann oben Garantie?... Garantie & Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Garantie ist was freiwilliges, wo das "ausschließen" ziemlich behämmert wäre.

Die Gewährleistungspflicht beträgt generell 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden (muss dann aber angegeben sein). Als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen (muss dann aber angegeben sein).

Garantie hat man lt. Gesetz und EU Recht bei allen Neu Geräten, die man als Neu erwurben hat, nicht beim privat Kauf von gebrauchten.
Es gibt KEINE Verpflichtung für Garantie!!! Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung!!! Man ist nur zu Gewährleistung verpflichtet (bei Neuware)!!!
...und hört endlich mit dem "EU Recht" Blödsinn auf. Nur weil fast jeder Depp das bei eBay schreibt, bedeutet es noch lange nicht das es auch stimmt.


lesen und verstehen => http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html !!!


argh......
nach alten deutschem recht, hat man einen gesetzlichen und einklagbaren garantie anspruch auf alle neuen artikel, die man in geschäft oder versant gekauft hatte, wenn der wert über 5 DM lag, 1/2 jahr von gesetz, darüber hinaus waren freiwillige leistungen.

garantie war nie eine freiwillige sache gewesen, sondern rechtsanspruch, durch das eu recht hat sich die garantie auf 24 monate verlängert.

bei versteigerungen oder anderen sachen hat man keinen anspruch auf garantie gegen dem auktionator, garantie ist aber oft übertragbar,
wenn also ich einen gebrauchten PC der 3 monate alt ist, privat kaufte so hat dieser noch garantie, diese ansprüche maß man aber nicht gegen den verkäufer, sondern dem hersteller geltet machen.
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Alt 16.02.2004, 19:32   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von discus
nach alten deutschem recht, hat man einen gesetzlichen und einklagbaren garantie anspruch auf alle neuen artikel, die man in geschäft oder versant gekauft hatte, wenn der wert über 5 DM lag, 1/2 jahr von gesetz, darüber hinaus waren freiwillige leistungen.

garantie war nie eine freiwillige sache gewesen, sondern rechtsanspruch, durch das eu recht hat sich die garantie auf 24 monate verlängert.
[...]
Was Du beschreibst, ist Gewährleistung, keine Garantie, oder kurz: freezer hat Recht.
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Alt 16.02.2004, 21:14   #10 (permalink)
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Zitat:
Zitat von discus
nach alten deutschem recht, hat man einen gesetzlichen und einklagbaren garantie anspruch auf alle neuen artikel, die man in geschäft oder versant gekauft hatte, wenn der wert über 5 DM lag, 1/2 jahr von gesetz, darüber hinaus waren freiwillige leistungen.
Falsch! Dann zeige mir mal bitte die Auszüge, wo dieses "Recht" verankert ist.

Das BGB beinhaltet nur Gewährleistungsbestimmungen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/435.html


Zitat:
Zitat von discus
garantie war nie eine freiwillige sache gewesen, sondern rechtsanspruch, durch das eu recht hat sich die garantie auf 24 monate verlängert.
Falsch! Dieses angebliche "EU Recht" ist die Richtlinie 99/44/EG , eine Richtlinie für Gesetze der EU Länder, aber KEIN Gesetz im eigentlichen Sinne. Diese Richtlinie beschreibt "Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter". Das ist ein grobes Rahmenwerk von Empfehlungen, an die sich Verkäufer oder Hersteller halten sollten (sollten! nicht MÜSSEN!), wenn sie eine freiwillige Garantie anbieten.

siehe z.B.:
(21) Bei bestimmten Warengattungen ist es üblich, daß die Verkäufer oder die Hersteller auf ihre Erzeugnisse Garantien gewähren, die die Verbraucher gegen alle Mängel absichern, die innerhalb einer bestimmten Frist offenbar werden können. Diese Praxis kann zu mehr Wettbewerb am Markt führen. Solche Garantien stellen zwar rechtmäßige Marketinginstrumente dar, sollten jedoch den Verbraucher nicht irreführen. Um sicherzustellen, daß der Verbraucher nicht irregeführt wird, sollten die Garantien bestimmte Informationen enthalten, unter anderem eine Erklärung, daß die Garantie nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers berührt.

e) "Garantie" jede von einem Verkäufer oder Hersteller gegenüber dem Verbraucher ohne Aufpreis eingegangene Verpflichtung, den Kaufpreis zu erstatten, das Verbrauchsgut zu ersetzen oder nachzubessern oder in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen, wenn das Verbrauchsgut nicht den in der Garantieerklärung oder in der einschlägigen Werbung genannten Eigenschaften entspricht;



Zitat:
Zitat von discus
bei versteigerungen oder anderen sachen hat man keinen anspruch auf garantie gegen dem auktionator, garantie ist aber oft übertragbar, wenn also ich einen gebrauchten PC der 3 monate alt ist, privat kaufte so hat dieser noch garantie, diese ansprüche maß man aber nicht gegen den verkäufer, sondern dem hersteller geltet machen.
Wie oben schon geschrieben, kann man Garantieansprüche nur geltend machen wenn ein Hersteller oder Verkäufer auch welche gewährt. Auch können die vom Hersteller so ausgelegt sein, dass die NICHT übertragbar sind, also nur für den Erstbesitzer gelten. Garantiebedingungen können vom Hersteller also frei bestimmt werden. Die Gewährleistung ist aber Produktgebunden, also auch "übertragbar" (erlischt also nicht beim Verkauf).
Bei richtigen Versteigerungen hat man jedoch keine Garantieansprüche? jedoch sind z.B. die bei eBay angebotenen "Auktionen" keine Versteigerungen (gab es schon entsprechende Urteile), daher bleibt die Gewährleistung erhalten.

Wie schon erwähnt kann man als privater Verkäufer diese bei Gebrauchtwaren aber ausschließen, also Händler nicht (2Jahre grundsätzlich, bei gebrauchter Ware auf minimal 1 Jahr möglich).



... mir isses egal ob du es mir glaubst oder nicht. Die Erfahrungen zeigen leider, dass gerade bei eBay viele User genauso wenig Ahnung davon haben wie du, denn tausende schließen angebliche "Garantieverpflichten" eines angeblichen "EU Gesetzes" aus... ist natürlich alles Blödsinn.


Falls du mir noch immer nicht glaubst, empfehle ich (nochmal!):
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
http://dejure.org/gesetze/BGB
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#424
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
http://www.informationweek.de/channe...l01/012326.htm


Wenn dich auch das nicht überzeugt, bist du noch ****** als ich dachte.
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Alt 16.02.2004, 23:13   #11 (permalink)
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dbones befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Freezer hat absolut und uneingeschränkt recht, kann ich nur bestätigen, falls ihr meine Meinung dazu auch mal hören wolltet
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Alt 17.02.2004, 15:15   #12 (permalink)
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Freezer hat ganz klar Recht !

Danke übringens für diese Ausführungen, Freezer
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Alt 17.02.2004, 19:02   #13 (permalink)
Hardware Freak
 
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Bitte.

In der letzten (?) c't stand auch ein recht ausführlicher Bericht zu dem Thema, den ich jedem empfehlen kann, der bei eBay & Co. aktiv ist.
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garantie, gewaehrleistung, gewährleistung, unterschied


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