ich hab vor kurzem etwas bei ebay bestellt (~30€ wert). Da es eine zeitlang nicht gekommen ist, habe ich dem Verkäufer geschrieben, wo es denn bleibe.
Dieser meint er habe das päckchen einen tag nach zahlungseingang los geschickt, und dass es wohl bei der Post gestohlen wurde .macht mir sofort ein "Kulanz" angebot, dass er die ware für 3€ versand-"aufpreis" nochmals, aber versichtert, schicken würde.(Bei der mail war gleich ein pdf im anhang mit allen nötigen schritten)
das kam mir irgendwie suspekt vor. das kann ja jeder sagen, dass man das packet losgeschickt hat und da es unversichert war hat der Käufer das Pech.
Muss er das nicht irgendwie beweisen, dass das päckchen überhaupt aufgegeben wurde?
Allgemein klang die Email so als ob das ständig "passieren" würde...
sinngemäßes Zitat:
Zitat:
Bitte schreiben Sie dies nicht in die Bewertung da die Anzahl der Verlustrückmeldungen explodieren würde
Hallo,
komische Sache, aber sowas kann m.E. nur passieren wenn man sich Sachen unversichert schicken lässt. Ich bitte den Verkäufer - egal bei wieviel Warenwert - per Hermes zu verschicken, ist günstig und versichert. Mir ist schon zu oft "etwas abhanden" gekommen.
Päckchen ist immer Mist. Bei meiner ANgelegenheit war das auch ein Päckchen... nachdem das net angekommen ist und der Verkäufer meinter er wäre im Recht habe ich Anzeige erstattet und promt mein Geld wiederbekommen^^
Ist weggekommen? Naja, für 3 € Extra-Versand schick ich das selbe noch mal und der Verlust des Päkchens ist eben mein Risiko
Entweder ist das mit den 3 € ein netter Zusatzverdienst (was den abstrusen Satz in der Mail erklären würde) oder es ist Zufall (was ich mir wohl net vorstellen kann).
Der Satz aus der Mail schreit regelrecht nach Absicht - von daher würd ich das auf jeden Fall in die Bewertung packen.
UnoOC
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Ein normaler Mensch würde keinen weiteren Artikel (30,- ) für 3,- Aufpreis versenden, sondern sagen: "Pech gehabt!"
Das Angebot passt also nicht ganz
Nur da ohne versicherten Versand vereinbart wurde, ist es ein leichtes für den Verkäufer, den Anspruch auf das Geld zu behalten, da er dann einfach einen X-Beliebigen Zeugen vorbringen kann, der natürlich beim Versenden dabei war. Das ist dann sein Beweis...
Ist es versichert, dann bekommt er einen Schein, welchen er vor Gericht vorlegen müsste um zu beweisen (und somit seine Glaubhaftigkeit zu behalten), dass er die vertragliche Vereinbarung (versicherter Versand)eingehalten hat.
Und wenn das so oft vorkommt, dann würde ein seriöser Verkäufer nur noch mit versichertem Versand verkaufen, schließlich ist es auch in seinem Interesse, damit er nicht ständig Anzeigen und Schadenersatzforderungen bekommt...
MFG. DOOKIE!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
Das seltsame ist halt, dass immer nur Päckchen verschwinden, die Sachen enthalten, die man bezahlt hat. Schickt man jemand Bekanntem ne CD oder ein Geburtstagsgeschenk, kommt das immer an.
Ist wie mit Krankenscheinen - bei der Post verschwinden immer nur die Briefe mit den Krankenscheinen unserer Azubis, alle anderen kommen an ...
Nicht unsere Poststelle - bei der Post; aber manchmal habe ich den Verdacht, dass unser Briefkasten einen geheimen Krankenscheinvernichter eingebaut hat.
Nur ordentlich drohen (mit dem Anwalt) dann rückt er schon die Kohle raus
Naja...
Er hats als Päckchen geschickt, aber SELBST! wenn er einen Zeugen hätte, der dabei war, als er versendet hat, weiß dieser Zeuge nicht wohin das Päckchen ging. Kann er sich auch an sich selbst schicken.
Ach, Rasierklingen. Sehr beliebtes Diebesgut. Bei Schlecker bei mir um die Ecke werden Rasierklingen nur auf Anfrage heraus gegeben. Scheint jetzt auch mit elektrischen Rasierköpfen ein gutes Geschäft zu sein, diese um die Ecke zu bringen, falls überhapt zu liefern.
Ohne jemanden für Dumm zu verkaufen, wer als Powerseller unversichert Waren verkauft, ist sicherlich nicht vertrauenswürdig, seien es auch Waren für Peanut Beträge, bei Verlust macht es unnötig Ärger. Dafür ist auch eine erfolgreiche 1€ Auktion mir die Nerven nicht wert. Immerhin habe ich gekauft, also soll die Ware gefälligst auch bei mir ankommen.
Ausserdem hat man beim versicherten Versand einen Beleg. Falls was verloren geht, kann man das Zustellunternehmen dafür haften lassen. Ist eine gute Absicherung für den Verkäufer und Käufer.
Er hats als Päckchen geschickt, aber SELBST! wenn er einen Zeugen hätte, der dabei war, als er versendet hat, weiß dieser Zeuge nicht wohin das Päckchen ging. Kann er sich auch an sich selbst schicken.
Du hast nicht ganz verstanden was ich meinte... er hat garkeinen Zeugen
(den haben die meißtens vorher nicht - wie denn auch, wenn es nicht versendet wurde...)
Falls der angebliche Zeuge dann schon vor Gericht aussagt, dass er dabei war (Falschaussage),
dann wird er sicherlich kein Problem damit haben auch auszusagen, dass er weiß wo das Paket hinging...
Will sagen Die schustern sich einfach ihre Aussagen zurecht... Nun Beweise du mal das Gegenteil...
Beim versicherten Versand kannst ja den Beleg verlangen...
(Auch da es die Aufbewahrungsverpflichtung bei Kaufleuten, für die Buchhaltung gibt)
Kann dieser Beleg da nicht erbracht werden, dann könnte das Gericht eher an deren Glaubwürdigkeit zweifeln, als beim Normaloversand, bei dem es sowas ja garnicht gibt...
Wäre hier also kein Indiz für einen Betrug...
Am Besten, nächstes Mal versichert einkaufen. Ich spaziere aus einem Geschäft auch nicht ohne Quittung heraus. Dabei hat letztens bei Atelco der Kassierer selbst bei einer mini SD es ohne meinen Aufruf vergessen, die Quittung auszudrucken. Hässlich wäre es, wenn die SD Karte defekt oder inkompatibel wäre.
Fakt ist, ob im Einzelhandel oder im Internetshop, Kunde und Verkäufer begegnen sich auf ehrliche Weise und betrügen einander nicht. Ein schriftlicher Beleg sichert den Kaufvertrag.
Nach dem Versand geht das Risiko immer auf den Käufer über. Von dem her könnte man auch sagen, dass der Käufer fahrlässig gehandelt hat, in dem er nicht auf versicherten Versand bestanden hat.
So lang Du dem Verkäufer nicht nachweisen kannst, dass er dich betrügt und das Päckchen nicht zur Post gebracht hat, hat er gar nichts entgegenzusetzen.
Es gilt zum Glück in Deutschland immer noch "in dubio pro reo", auch wenn es in dem Fall wohl zu Deinem Nachteil ist.
Einfach die Sache abhaken und es beim nächsten mal besser machen.
das 2. päckchen (diesmal versichert ) ist tatsächlich angekommen.
Glück gehabt.
Aber ich werde in Zukunft immer mit Hermes/versichert abwickeln.
Hab heute auch mit einer netten Mitarbeiterin bei der Post darüber geredet.
Wenns wirklich mal irgendein Abzocker ist hat man da sehr schlechte Karten.