Ich selbst habe für meinen privaten Gebrauch den Netgear GS108.
Preisvergleich:
Netgear GS108, 8-Port Preisvergleich bei Geizhals.at Deutschland
Netgear Website:
GS108 : Netgear
Die Serie gibt es ansonsten mit 5, 8 und 16 Ports.
Meiner sieht aber so aus wie beim Preisvergleich - auf der Netgear Seite sieht er jetzt anders aus - kann durchaus sein das dies ein neueres Modell ist.
Vorteil ist auf jeden Fall die 5 Jahre Garantie - da er zur "Unternehmens" Schiene von Netgear gehört. Die normalen SOHO Desktop Switches haben leider öfters nur 2 Jahre - sehen aber auf dem Schreibtisch sicher besser aus. Vor allem die LAN Kabel gehen beim Netgear eben alle nach vorn raus - was auf dem Schreibtisch nicht so angebracht ist, aber bei nem 19" Serverschrank (für den gibt es da als Extra Einbauschienen) normal ist. Weiterhin ist das Gehäuse aus Metall, was der Kühlung und der Haltbarkeit zugute kommt.
Termische Probleme, wie ich sie schon bei ein paar "normalen" SOHO Switches in meiner Firma gesehen habe, hat er auf jeden Fall nicht (mußte schon ein paar LAN Parties mit voller Besetzung durchhalten).
Über die Geschwindigkeiten kann ich selbst nicht klagen, da dabei eher meine Rechner dran schuld sind. Unter normalen Umständen gehen da also nur bis zu 25MB/sec durch.
Es gibt mittlerweile auch eine managed Version davon:
Netgear GS108T, 8-Port managed Preisvergleich bei Geizhals.at Deutschland aber da muss man sehen ob man das wirklich braucht. Für kleinere Büros aber vielleicht sinnvoll.
Update: Wie ich gerade auf der Netgear Website gelesen habe, hat die neue Version sogar "Limited Lifetime Warranty".
Zitat:
Zitat von Netgear * Die Limited Lifetime Warranty unterliegt nur folgenden zeitlichen Beschränkungen: Sie wird gewährleistet (i) für den Zeitraum, während dessen der Ersterwerber Eigentümer des ProSafe-Produkts ist, und endet (ii) - aufgrund rechtlicher Vorgaben - spätestens dreißig (30) Jahre ab dem Datum des Kaufs des ProSafe-Produkts durch den Ersterwerber. Die Limited Lifetime Warranty schränkt die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bestehenden Gewährleistungsrechte in keiner Weise ein, sondern besteht unabhängig neben diesen. |