Ahoi!
Ich lasse mich auch mal wieder sehen, aber auch nur weil ich was will
Folgendes:
Ich habe einmal einen Jochen Schweizer Gutschein für ein Bungee Jumping Event geschenkt bekommen. Allerdings wurde mir davon aus gesundheitlichen Gründen abgeraten.
Also den Anweisungen der Servicetante (der kostenpflichtigen Hotline
) entsprechend ärztliches Attest beschafft und um Storno gebeten.
Jetzt erzählt mir der Mensch aber das sei garnicht möglich.
Großes Tennis!
1. Wie kundenfreundlich ist das denn?
2. Ist das rechtlich überhaupt korrekt?
Hoffe jemand kennt sich aus!
Vielen Dank, borsti