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Verbraucherzentrale NRW mahnt weitere Mobilfunkanbieter ab

Donnerstag, 14. Mär. 2013 23:58 - [ar] - Quelle: zdnet.de

Die Werbetexte für Mobilfunkverträge sind oft nicht eindeutig und werden erst im Kleingedruckten konkret beschrieben.

Nachdem bereits Vodafone vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt wurde, werden nun die Telekom und O2 ermahnt.

Die Verbraucherzentrale NRW bemängelt die 3-Fach-Flat der Deutschen Telekom, da erst im Kleingedruckten ersichtlich ist, dass es sich bei den Flatrates nur um Kommunikationen mit Kunden im eigenen Mobilfunknetzes handelt.

Bei O2 kritisiert die Verbraucherzentrale NRW die beworbene SMS-Flatrate welche sich im Kleingedruckten als inklusiv Volumen von 3.000 Kurznachrichten entpuppt.

Das Wort "Flatrate" stehe in Deutschland für einen Pauschaltarif ohne Einschränkungen und Extrakosten zu vorher festgesetzten Konditionen. Die Mobilfunkanbieter versuchen aber immer wieder mit Tarifbezeichnungen wie "SMS-Flat 1000" diese Einschränkungen zu umgehen. Den meisten Kunden sei der Zusatz von 1000 in diesem Zusammenhang mit einem inklusiv Volumen nicht geläufig, was zwangsweise zu Missverständnissen führt.

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