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US-Patentamt hinterfragt Apples Markenrechte an dem Begriff "iPad"

Dienstag, 02. Apr. 2013 14:35 - [tj] - Quelle: de.scribd.com

Apple darf sich den Begriff "iPad mini" in den USA nicht schützen lassen. Auch das Markenrecht am Grundbegriff "iPad" wird hinterfragt.

Schon im Januar dieses Jahres hatte das US-Patentamt Apple den Markenschutz auf den Begriff "ipad Mini" verweigert. In der Begründung heißt es unter anderem, dass es sich bei dem Begriff "mini" um eine deskriptive Beschreibung einer Eigenschaft handle, die keine eigenständige Bedeutung schaffe und somit nicht als Marke eingetragen werden könne.

Zudem verwies das Gericht darauf, dass sich auch der Begriff "iPad" als eine Zusammensetzung aus zwei deskriptiven Begriffen aufassen lasse. Das "i" stehe dabei für das Internet oder einen Service mit dem Internet, das "Pad" für einen Tablet-Computer". Dabei betont das Amt, dass die Frage, ob ein Begriff deskriptiv ist, nicht abstrakt beantwortet werden können, sondern nur durch eine empiristische Studie. In diesem Zusammenhang wies das Amt darauf hin, dass Webseiten und Webshops den Begriff Pad als Synonym für einen Tablet-PC verwenden würden.

Hier müsste also vermutlich die Frage geklärt werden, in wie Fern der Begriff iPad selbst die Auffassung des Begriffes Pad verändert hat und ob Apples eigene Marketingleistung eine Neubewertung der Markenrechte an dem Begriff "iPad" erfordere. Bisher hat das Patentamt aber lediglich festgehalten, dass auch der Begriff iPad ein zusammengesetzter Begriff aus zwei deskriptiven Begriffen sei, ohne daraus weitere Schlüsse zu ziehen.

Zunächst einmal hat Apple nun ohnehin bis zum 24. Juli 2013 Zeit, weitere triftige Gründe vorzulegen, warum der Begriff "iPad mini" als Marke eingetragen werden sollte.
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