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Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom wegen Daten-Drosselung ab

Montag, 06. Mai. 2013 19:23 - [rj] - Quelle: Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom per Abmahnung aufgefordert, die neu eingeführten Klauseln zur Daten-Drosselung bei DSL-Verträgen zu streichen.

Wie auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW zu lesen ist, ist mittlerweile auch diese in Sachen Internetflatrate und Daten-Drossel bei der Telekom aktiv geworden.

Die Verbraucherschützer sehen in der Drosselung des Internetzugangs auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von gerade einmal 384 kbit/s eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.

So beklagt sich die Verbraucherzentrale insbesondere darüber, dass mit der so reduzierten Bandbreite eine Nutzung des Internets in Teilbereichen gar nicht mehr möglich sei und die "Flatrate" dadurch ihren Charakter verlieren würde.

"Für VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") beispielsweise bedeutet dies eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer "Internet-Flatrate"...

In der Reduzierung der Leistung um bis zu 99,2 Prozent sehen die Verbraucherschützer offenbar eine dermaßen starke Einschränkung des Angebots, das hier von einer Flatrate nicht mehr die Rede sein kann.
Zudem stellt die Verbraucherzentrale NRW auch, wie viele andere bereits, dass Thema Netzneutralität in den Raum und warnt vor einer digitalen Zwei-Klassen-Gesellschaft.

"Der Internetanschluss gehört mittlerweile zur Lebensgrundlage. Der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Diensten und Inhalten des Internets muss für jedermann gleichermaßen garantiert sein. Eine Drosselung auf das Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde führt dazu, dass eine Nutzung des Internets nur noch demjenigen möglich ist, der es sich leisten kann, weiteres Datenvolumen hinzuzubuchen. Ein Teil der Verbraucher wird dabei ausgegrenzt und eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft befördert. Darüber hinaus bedrohen die Pläne der Telekom das Prinzip der so genannten Netzneutralität"...

Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Andernfalls werden die Gerichte entscheiden müssen, ob die neuen Klauseln in den Verträgen zulässig sind.

Initiative Netzqualität

Die Verbraucherzentrale ruft zudem dazu auf sich an einer Messkampagne der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität zu beteiligen. Diese untersucht ob Datenverkehr bei Rechner-zu-Rechner- (auch Peer-to-Peer-) Anwendungen gedrosselt wird. Man will damit herausfinden ob es Unterschiede zwischen den Anbietern und verschiedenen Technologien gibt und zudem natürlich auch kontrollieren, ob alle Backbone-Betreiber ihren Pflichten nachkommen, den Datenverkehr ordnungsgemäß weiter zu leiten und nicht ihren eigenen Dienste priorisieren. Weitere Details zur Kampagne finden sich auf der Webseite: www.initiative-netzqualitaet.de/.

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