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Verbraucherschutz: Unterlassungsklage gegen Telekom-Drossel

Montag, 08. Jul. 2013 09:50 - [tj] - Quelle: spiegel.de

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Unterlassungsklage gegen die Telekom und ihre Drosselpläne eingereicht.

Zwar hat die Telekom in Bezug auf ihre Drosselpläne kleine Zugeständnisse gemacht und die gedrosselte Minimalgeschwindigkeit angehoben, doch wirklich vom Tisch ist das Thema damit noch lange nicht, wie nun eine Unterlassungsklage der Verbraucherschutzzentrale in Nordrhein-Westfalen zeigt.

In der Unterlassungsklage fordert die Verbraucherschutzzentrale die Telekom dazu auf, keine weiteren Einschränkungen an der Internetgeschwindigkeit vorzunehmen. Die Kläger erhoffen sich ein Grundsatzurteil zu Gunsten der Kunden. Zudem befürchten die Verbraucherschützer eine Wiederholung der bereits festgelegten Drosslungen.

Eine Reaktion der Telekom steht derweil noch aus. Sollte die Telekom die Unterlassungsklage nicht unterzeichnen, müsste sich ein Gericht mit der Klage beschäftigen. Die seit Mai vertraglich bereits eingeführte Drosselung für Neukunden (ab 2016 wirksam) ist von der Klage nicht betroffen.
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