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Facebook: Hessen veröffentlicht Gebührenkatalog für Facebook-Partys

Donnerstag, 15. Aug. 2013 19:18 - [ar] - Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de

Da Facebook-Party-Einladungen nich gerade selten zu Großeinsätzen der Polizei führen, darf nun der vermeindlichen Veranstalter selbst zahlen.

Immer wieder, kommt es bei Einladungen über Facebook zu Problemen, wenn die Nachricht als öffentlich markiert wird. So mussten sich schon viele Veranstalter kleinerer Treffen mit einem Andrang von mehreren hundert Personen rumärgern, weil die Einladung mit den falschen Personen geteilt, oder gar konmplett öffentlich gemacht wurde.

Im schlimmsten Fall, muss bei einem soclhen Treffen von mehreren Hundert Menschen am Ende die Polizei eingreifen um die Menschenmenge in Schach zu halten. Nicht alle Partys sind dabei ungewollt, viele Nutzer provozieren einen solchen Menschenandrang.

Egal ob eine Veranstaltung geplant oder ungeplant ausufert, künftig müssen immer die Veranstalter die kosten für den Polizeieinsatz tragen.

Die kosten für einen Polizeibeamten betragen dabei 60 Euro pro Stunde, ein zusätzlicher Hund fällt mit acht Euro zu Buche. Wenn sogar ein Hubschrauber zum Einsatz kommen muss, wird es richtig teuer, 600 Euro pro 15 Minuten Einsatz wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Explizit geht es in dem Gebührenkatalog von Hessen um „schuldhaft herbeigeführte Ansammlungen aufgrund eines Aufrufs […] in einem sozialen Netzwerk“.

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