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Nach Streaming-Abmahnungen: Muss NRW Schadensersatz zahlen?

Montag, 16. Dez. 2013 12:37 - [tj] - Quelle: winfuture.de

Das Land NRW hat sich im Fall der tausenden Streaming-Abmahnungen womöglich gegenüber den eigenen Bürgern schuldig gemacht. Diese haben nun unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

Die Abmahn-Masche der dubiosen Kanzlei U+C schlägt weiter hohe Wellen. Während mittlerweile klar sein dürfte, dass die beschuldigten Bürger keinerlei Folgen aufgrund der künstlich konstruierte Urheberrechtsverletzung befürchten müssen, könnte der Fall dem Land Nordrhein-Westfalen noch teuer zu stehen bekommen. Wie etwa der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke betont, habe das Landgericht Köln bei der Anfrage nach Datenauskunft durch die Kanzlei U+C grob falsch gehandelt und die Datenauskunft hätte nie geschehenen dürfen.

Im Gerichtsbeschluss über die Herausgabe der Daten ist unter anderem von "Tauschbörsen" die Rede. Bei den verhandelten Kanälen handelt es sich allerdings erstens nicht um Tauschbörsen, sondern um Streaming-Portale, und zweitens findet sich der Begriff offenbar auch nicht im Antrag auf Adressenherausgabe.

"Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", so der Kölner Anwalt. Betroffene Bürger haben nun die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen. Solmecke vertritt bereits hunderte Opfer der Abmahnwelle.

Verbraucherschutze fordern aufgrund des Falles einen besseren Rechtsschutz der Bürger vor der Abmahn-Industrie aus dem Bereich der Juristen.

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