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Streaming-Abmahnungen: Verfügung gegen Abmahner

Montag, 23. Dez. 2013 10:23 - [tj] - Quelle: fr-online.de

Redtube hat eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahnungen von The Archive AG erwirkt. Vorerst keine neuen Streaming-Abmahnungen zu erwarten.

Die Abmahnwelle der Kanzlei U+C hat in Deutschland hohe Wellen geschlagen und selbst die Politik mischt sich mittlerweile in das dubiose Vorgehen ein. Das Streaming-Portal Redtube, dessen Nutzer von den Abmahnungen betroffen sind, hat nun zudem in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die The Archive AG verfügt hat. Die Archive AG war bei den Abmahnungen als Rechteinhaberin aufgetreten. Der Beschluss der Richter untersagt der Archive AG weitere Abmahnungen in Bezug auf den Streaming-Dienst.

Darüber hinaus hat auch das Landgericht Köln, dass die IP-Adressdaten herausgab, eingelenkt. So sei die Einordnung des Streamings juristisch umstritten. Entsprechend liegt keine Rechtsverletzung im Sinne des §109 Absatz 9 UrhG vor.

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