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Recht: Elektronisch abgeschlossene Verträge können via E-Mail gekündigt werden

Freitag, 21. Mär. 2014 12:37 - [tj] - Quelle: medienundmarken.de

Das Landgericht München hat entschieden, dass elektronisch abgeschlossene Verträge auch auf elektronischem Wege gekündigt werden können.

Es war ein unfaires Spiel vieler Dienstanbieter. Obwohl Verträge über das Internet abgeschlossen werden konnten, forderten viele Anbieter eine schriftliche Kündigung. Das Landgericht München hat nun entschieden, dass derartige Vorgaben gegen deutsches Recht verstoßen und eine "übersteigerte Formerfordernisse" aufweisen (Urteil vom 30.01.2014 – 12 O 18571/13). Wer einen elektronischen Vertragsabschluss ermögliche, müsse auch eine elektronische Kündigung akzeptieren.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen den Online-Dating-Portal-Betreiber 'Be Beauty GmbH', dessen AGBs eine Klausel enthielten, laut der für eine wirksame Kündigung die Schriftform genutzt werden muss. Die elektronische Kündigung war ausgeschlossen.

Noch haben beide Parteien die Möglichkeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzusetzen. Entsprechend ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil Bestand haben, kann es als Präzedenzfall angesehen werden, der auch Vertragsabschlüsse bei Telekommunikationsanbietern betrifft, wenn diese einen Online-Vertragsschluss akzeptieren.

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