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Internet-Provider müssen auch in Deutschland Websites sperren

Montag, 30. Nov. 2015 10:06 - [ar] - Quelle: dejure.org

Nach einem BGH-Urteil können auch die deutschen ISPs dazu gezwungen werden einzelne Website komplett zu sperren.

Websites mit zweifelhaften Inhalten wie illegalen Downloads, Glückspiel oder zweifelhafter Pornografie können im extremen Fall auch von den deutschen Internet-Service-Providern gesperrt werden. Bislang war es in Deutschland nicht möglich einzelne Websites komplett mit einer Sperre zu versehen. Damit eine Website gesperrt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Erst wenn sich der Inhaber der Website nicht auffinden und eine Löschung der Website somit nicht erzwingen lässt, kann das neu verabschiedete Urteil zur Sperrung einer Domain greifen.

Vor allem Rechteinhaber sehen das neue Urteil als Erfolg gegen Piraterie. Viele der illegalen Download-Websites bieten keinerlei Impressum und sind anonym in Tonga registriert. Die Betreiber dieser Websites versuchen selbst ihre Identität zu verschleiern und werden kaum auf Anfragen der BVMI reagieren.

Geplant ist eine Sperrung der Websites von 3dl.am sowie goldesel.to. Allerdings konnte die GEMA dem Gericht noch keine Beweise für eine ausreichende Anstrengung zur Kontaktaufnahme mit dem Betreiber und Hoster vorlegen.

Die Deutsche Telekom wie auch die anderen ISPs haben sich gegen eine Sperrung von einzelnen Domains ausgesprochen. Nicht nur, dass eine Sperrung sehr viel administrativen Aufwand in Anspruch nimmt und damit Unsummen von Geld kostet auch die Umgehung mittels Tor- oder VPN-Anwendung ist für Endanwender extrem einfach einzurichten um so die Sperrung zu umgehen.

Das sogenannte Geoblocking hat sich auch in anderen Ländern bislang nicht als effektives Mittel für die Blockierung von Websites oder Diensten etablieren können.

Internet-Provider müssen auch in Deutschland Websites sperren
(Bild: Der Tor-Browser, eine schnelle, kostenlose und einfache Alternative um Geblocking auszuhebeln)

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