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Telekom muss im Eilverfahren gegen Auflagen von StreamOn klagen

Mittwoch, 07. Mär. 2018 11:45 - [ar] - Quelle: golem.de

Die EU sieht bei der Länderbeschränkung von StreamOn eine Verletzung der Netzneutralität. Ab dem 31. März sollte die Telekom das Angebot von StreamOn eigentlich ändern, was nun durch eine Entscheidung im eilverfahren verhindert werden soll.

StreamOn ist ein Flatrate-Tarif der Telekom, welcher zusammen mit verschiedenen Partnern die Nutzung der Dienste ohne die Anrechnung auf das monatliche Freivolumen ermöglicht. Während Verbraucherschützer das komplette Konstrukt als Angriff auf die Netzneutralität kritisieren, stört sich die EU bislang nur an der Länderbegrenzung von StreamOn. Wird der Dienst nicht in Deutschland genutzt, wird das inklusive Datenvolumen selbst bei den StreamOn-Partnern belastet.

Am 31. Januar 2018 hat die Telekom deswegen ein Eilverfahren gegen die Auflagen der EU eingereicht. Damit soll verhindert werden, dass StreamOn auch im EU-Ausland ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen genutzt werden kann. Entsprechende Verträge dürfte die Telekom mit den ausländischen Mobilfunkbetreibern noch nicht ausgehandelt haben, weshalb die Durchsetzung der EU-Regeln wohl zu einer Einstellung des StreamOn-Angebotes führen könnte.


(Bild: Die  Partner der StreamOn-Optionen der Telekom-Tarife)

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