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Influencer müssen Werbung genau kennzeichnen

Freitag, 22. Mär. 2019 07:56 - [ar] - Quelle: landgericht-karlsruhe.de

Um Schleichwerbung zu verhindern müssen Influencer künftig Werbung genau kennzeichnen.

Influencer müssen Werbung genau kennzeichnen

Wie aus einem Rechtsschreit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb (VsW) und der Instagram-Influencerin Pamela Reif hervorgeht, müssen Werbeinnahmen deutlich gekennzeichnet werden, damit Produkte nicht als Schleichwerbung angeboten werden.

Wie das Landegericht Karlsruhe im Rahmen des Rechtsstreits entschied, muss die Influencerin Pamela Reif künftig verlinkte Produkte und Kleidungsstücke als Werbung kennzeichnen. Die getaggten Produkte waren zu den Herstellern verlinkt, ohne dass sie explizit als Werbung gekennzeichnet wurden.

Laut dem Richter sei in diesem Fall von klarer Werbung auszugehen und ein entsprechender Hinweis zu setzen. Die Argumentation, dass die Tags eine proaktive Antwort auf typische Rückfragen von Fallowern seien, ließ der Richter nicht zu. Darüber hinaus sei auch der Aufbau des eigenen Markenkerns ohne direkte Unterstützung der Marke ein geschäftlicher Zweck und würde den Werbekunden dienen. Dementsprechend muss selbst ein Tag als Werbung gekennzeichnet werden, wenn das Unternehmen selbst keine Werbekosten für die Verlinkung bezahlte.

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