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Drohnen: Abschuss über Privatgrundstück erlaubt

Mittwoch, 08. Mai. 2019 16:05 - [ar] - Quelle: crn.de

In einem Rechtsstreit über eine abgeschossene Drohne über einem Privatgrundstück, hat ein sächsischer Richter nun zugunsten des Schützen entschieden.

Drohnen: Abschuss über Privatgrundstück erlaubt

Wer mit einer Drohne unerlaubt über ein Privatgrundstück fliegt, muss mit dem legalen Abschuss des Gerätes rechnen.

Laut dem Verband unbemannter Luftfahrt sind in Deutschland bereits eine halbe Million Drohnen registriert und zumeist in Privatbesitz. Die Rechtsprechung muss nun vermehrt Urteile über die Nutzung der Fluggeräte fällen, welche meist mit einer Kamera die Privatsphäre von unbeteiligten verletzen.

In einem konkreten Fall hatte ein sächsischer Bürger eine über seinen Garten schwebende Drohne mit einem Luftgewehr abgeschossen. Der Mann ging davon aus, dass die Drohne seine zwei Töchter filmen würde und sah seine Privatsphäre und die seiner Familie bedroht.

Der Besitzer der Drohne verklagte den Mann auf Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro und wollte die Kosten für die zerstörte Drohne erstattet bekommen. Laut dem zuständigen Richter sei die Verteidigung der Privatsphäre durch den Paragraphen § 229 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgedeckt und der Schütze muss keinerlei Erstattung an den Drohnenbesitzer zahlen.

In diesem konkreten Fall ging der Schütze allerdings davon aus, gezielt ausgespäht zu werden, weshalb das Urteil nicht als Freibrief für den Abschuss von Drohnen bewertet werden sollte. Gerade im offenen Gelände mit einer Höhe von 40 oder mehr Metern könnte ein Richter den Abschuss einer Drohne ebenso als überzogen ansehen. In Zukunft wird es wohl mehrere solcher oder ähnlicher Prozesse durch die gestiegene Anzahl an Drohnen in Deutschland kommen.

Drohnen: Abschuss über Privatgrundstück erlaubt

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