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Wahl-O-Mat: Verwaltungsgericht Köln verbietet Einsatz bei Europawahl

Dienstag, 21. Mai. 2019 06:31 - [tj] - Quelle: wdr.de

Der seit Jahren angebotene Wahl-O-Mat darf laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln vorerst nicht bei der Europawahl eingesetzt werden.

Wahl-O-Mat: Verwaltungsgericht Köln verbietet Einsatz bei Europawahl

Die Bundeszentrale für politische Bildung muss den Wahl-O-Mat für die Europa-Wahl in der aktuellen Version vom Netz nehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln gestern entschieden, wie unter anderem der WDR berichtet hat.

Das Gericht hat die zu geringe Auswahl an Parteien pro Durchlauf bemängelt. Nutzer müssen beim Wahl-O-Mat insgesamt 30 Fragen beantworten und können acht Parteien auswählen. Anschließend berechnet der Wahl-O-Mat, welche der ausgewählten Parteien am besten zu den Antworten passt. Genau gegen jene Einschränkung auf acht Parteien hatte die Partei "Volt Deutschland" geklagt und nun von den Richtern Recht bekommen.

Demnach verletzte der Wahl-O-Mat durch die auf acht Parteien beschränkte Auswertung "das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit", so das Gericht in seiner Entscheidung.

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Wahl-O-Mat bereits vom Netz genommen. Man wolle den Wahl-O-Mat überarbeiten und hoffe, dass Programm noch vor der Europawal wieder anbieten zu können.

Wahl-O-Mat: Verwaltungsgericht Köln verbietet Einsatz bei Europawahl
(Bild: Startseite der Wahl-O-Mat-Webnseite)

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