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Vorratsdatenspeicherung steht ab sofort vor EU-Gericht

Mittwoch, 25. Sep. 2019 16:30 - [ar] - Quelle: heise.de

Die Vorratsdatenspeicherung wird vor einem luxemburgischen Gericht genauer unter die Lupe genommen.

Vorratsdatenspeicherung steht ab sofort vor EU-Gericht

Die in Deutschland angewandte Vorratsdatenspeicherung wird in einem Fall des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun genauer betrachtet. Das Bundesverwaltungsgericht hat den EuGH zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung um Hilfe gebeten.

Der Europäische Gerichtshof soll nun klären, ob die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit europäischem Recht überhaupt in Einklang gebracht werden können. Die Telekom sowie der Internetprovider SpaceNet haben sich gegen die Vorratsdatenspeicherung wegen deutlichem Mehraufwand für die Firmen gestellt und bereits von dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen.

Ziel der Klage ist es, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der EuGH treffen kann und eventuell die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für nicht rechtens erklärt.

Die Vorratsdatenspeicherung wird von vielen kritisiert und als überflüssig sowie Pressefreiheit schädlich angesehen.

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