
Das heimliche Aufnehmen von Audio- und Videodateien ist in Deutschland nicht erlaubt. Ist beispielsweise eine Smartwatch mit einer solchen Abhörfunktion ausgestattet, darf sie hierzulande nicht verwendet werden.
Die Bundesnetzagentur warnt deshalb vor smarten Geräten, welche mit den Features "Voice-Monitor", "Babyphone-Funktion" oder "One-Way-Conversation" angepriesen werden. Auch ist in Deutschland die Nutzung einer verdeckten Kamera nicht erlaubt. Vor allem durch die mögliche Aktivierung via App oder SMS-Befehl können viele Gadgets für die unerlaubte Überwachung missbraucht werden.
Neben Smartwatches sind auch Haushaltshilfen wie etwa Saugroboter manchmal mit solchen Funktionen ausgestattet, sodass der Anwender das eigene Haus und andere Mitbewohner überwachen kann, ohne dass diese darauf aufmerksam gemacht werden.
Generell sind in Deutschland alle smarten Produkte verboten, welche es erlauben, dass Menschen heimlich beobachtet ober abgehört werden. Dies gilt auch für ferngesteuerte Autos, welche mit einer versteckten Kamera ausgerüstet sind.
Darüber hinaus rät die Bundesnetzagentur vom Kauf von GPS/GSM-Trackern mit einer Abhörfunktion ab und die per App oder SMS-Befehl sich aktivieren lassen, da diese auch sehr anfällig für den Missbrauch sind. Bei den Alltagsgegenständen warnt die Behörde vor smarten Duftspendern und Taschentuchboxen, welche mit deutlich mehr Funktionen ausgestattet sind, als sie eigentlich benötigen. Als allgemeiner Tipp wird geraten die Produktbeschreibung und Anleitung sehr genau zu lesen und bei Bedenken von einem Kauf des smarten Gadgets abzusehen.
