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Vorratsdatenspeicherung darf weiterhin nicht angewandt werden

Donnerstag, 30. Mär. 2023 15:45 - [ar] - Quelle: teltarif.de

Die Vorratsdatenspeicherung wird in Deutschland bereits seit 2017 nicht mehr angewandt, da sie wegen rechtlichen Unsicherheiten als illegal eingestuft worden ist.

Vorratsdatenspeicherung darf weiterhin nicht angewandt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat nun drei Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen, da diese laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen darf.

Die bereits 2016 eingereichten Beschwerden sind nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr von Belang, da die Vorratsdatenspeicherung seit 2017 in Deutschland ausgesetzt wurde und nicht mehr angewandt werden darf. Telekommunikationsdaten dürfen dementsprechend nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten ist nur bei einer ersten Bedrohung für die nationale Sicherheit überhaupt möglich. Für die Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut dem EuGH aber eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen veranlasst werden.

Während die aktuelle Regierung noch über die Frage streitet, wie eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte, hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass es keine Notwendigkeit einer nationalen Norm gibt, solang diese aktuellem EU-Recht widersprechen würde.

Aktuell sind trotzdem noch drei weitere Verfas­sungs­klagen gegen die Vorrats­daten­spei­che­rung im zustän­digen Dezernat anhängig. Zu den noch ausstehenden Verfahren wurde sich allerdings nicht geäußert. Die EU ist zwar bemüht, die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Internet einzudämmen, die anlasslose Massenüberwachung wird aber weiterhin von vielen Parteien, wie etwa der FDP blockiert.

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