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Alt 21.01.2004, 16:25   #29 (permalink)
UnoOC
Moralapostel und verheiratet
 
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Definition:

Zitat:
Verrechnungsscheck
Der Begriff Verrechnungsscheck bezeichnet einen Scheck, der (z.B. auf der Vorderseite) mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung" versehen ist . Möglich ist auch ein Vermerk gleicher Bedeutung, wie z.B. "nur zur Gutschrift". Zweck hierbei ist die Vermeidung einer Barauszahlung des Scheckbetrages.
Das bezogene Kreditinstitut darf den Scheck nur durch Gutschrift auf ein Konto des Inhabers, Überweisung auf ein Konto eines anderen Bankkunden oder im Abrechnungsverkehr einlösen. Bei Barauszahlung haftet ein Kreditinstitut bei einem möglichen Schaden.
(Barauszahlung wird eigentlich nirgends gemacht)


UnoOC
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