ist aber nicht Jugend gefährdend
aber jetzt mal was anders, wenn man eine Eidesstattliche Erklärung vor legt "das man den Brenner nur zur Datensicherung so für eigene Sicherheitskopien" verwenden, müßte man rein Rechtlich gesehen, die bezahlte Gema Gebühren von der Gema wieder zurück Fordern können, weil es dann im Juristischen Sinne ein
reiner Datenträger ist.