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Alt 29.04.2004, 14:09   #503 (permalink)
nobushde
Stickstoff Junkie
 
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Einverständniserklärung:
Zitat:
Eine simple Einverständniserklärung reicht nicht aus um die Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht zu erteilen. An dieser Formulierung verbeißen sich zahlreiche Leute und wir haben mehr als einmal nachgefragt.

Nur der Wortlaut "Vollmacht" stellt in diesem Zusammenhang eine wirksame Willenserklärung beider Seiten, also der Eltern und der Aufsichtsperson, dar. Eine Einverständniserklärung reicht allenfalls dazu aus, seinem Kind das Rauchen in der Schule zu gestatten.

Wieso dann das Ganze schriftlich? Ganz einfach: Damit ihr als Veranstalter auf der sicheren Seite seid. Immerhin wäre bei einer mündlichen Verabredung die Gefahr eines Mißverständnisses vorhanden - das scheidet bei einer schriftlichen Vollmacht aus. Das Ganze dient also nur der Sicherheit - sowohl der der Organisatoren als auch der der Eltern und Jugendlichen.
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