@ Zyrano:
1.) BAT ist net Beamtenbesoldung, die geht in der Regel nach der A-Besoldung aufsteigend, beginnend mit A 2 bis A16.
B für die oberhalb der A16, C für Professoren, R für Richter.
BAT ist Bundesangestelltentarifvertrag.
2.) Beamte zahlen auch Steuern, nur keine Sozialabgaben (!)
3.) Bei BAT 2a kommt etwa 1600 Euro netto heraus.
4.) Es gibt Behörden mit besonderen Zulagen:
Ministerien: Min Zulage
BKA, BND, BfV, BSI: (unterschiedl. hohe) Sicherheitszulagen/Polizeizulage
Gruesslies
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