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Alt 25.11.2004, 06:12   #17 (permalink)
Catweazle
Boardopi
 
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Zitat:
Zitat von freezer
Die erste Info ist doch auch schon ne Mahnung... so stand es jedenfalls vor ~ einem Monat aufm netten Brief der Telekom.
Hm, da kann jeder schreiben, was er will, Erinnerung oder 1. Mahnung, entscheidend ist, dass Du damit in Verzug gesetzt wirst und wer im Verzug ist, haftet für evtl. daraus entstehende Kosten (z.B. für den Aufwand, die Materialkosten - Papier, Umschlag, Marke, Zeit, die der Gegenseite entstehen).
Es gibt auch Verträge, bei denen für die Zahlung ein festes Datum festgelegt wurde, idR. ist der Gläubiger bei Überschreiten dieses Datums dann automatisch im Verzug - häufig bei Kreditverträgen, gewerbl. Mietverträgen.


Gruesslies

Weazle
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