ja der ausschluss auf sachmängel schließt die garantie laut bgb vollkommen aus sofern kein mangel arglistig verschwiegen wurde.
der streitwert würde in meinem fall bei 5,40 liegen.
das mit der eu richtlinie ist echt geil hammer das sich leute darauf berufen. ich werd mal was kaufen das durch die eu richtlinie von der garantie befreit ist und das nicht offensichtlich aber beim 2. hinsehen defekt ist.
dann geh ich mit 2 kumpels
anwälte ihrerseits hin und schreib ihn an das er ersatz leisten muss. und natürlich schadensersatz für den ausfall der mir dadurch entstanden ist